Steuerfreie Extras für Ihre Mitarbeitenden

Die einfache Sachbezugskarte für Ihr Unternehmen.

Monatlich bis zu 50 € steuerfreier Sachbezug und zusätzlich bis zu 60 € zu persönlichen Anlässen – mit Mastercard-Akzeptanz, einfacher Aufladung und ohne App-Zwang.

Die ORTENAUKARTE lässt sich passend zu Ihrem Unternehmensstandort und den Wohnorten Ihrer Beschäftigten regional ausrichten. So wird aus einer steuerlichen Möglichkeit ein Benefit, der im Alltag tatsächlich genutzt wird.

50 €
monatlich als steuerfreier Sachbezug
60 €
zu besonderen persönlichen Anlässen
7.200+
Mastercard-Akzeptanzstellen in der Ortenau
✓ Keine Einrichtungsgebühr
✓ Kein App-Zwang
✓ Aufladung per Überweisung
✓ Fünf Jahre Kartenlaufzeit
✓ Persönliche Betreuung
Zwei Möglichkeiten

Regelmäßig im Alltag.
Zusätzlich zu besonderen Anlässen.

Mit einer Karte können Sie sowohl den monatlichen Sachbezug als auch persönliche Aufmerksamkeiten umsetzen.

50 €

Monatlicher Sachbezug

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden monatlich bis zu 50 € als steuerfreien Sachbezug gewähren. Das Guthaben wird auf die ORTENAUKARTE geladen und kann innerhalb des festgelegten Einsatzgebietes genutzt werden.

  • Monatlich wiederkehrend möglich
  • Der volle Betrag kommt beim Mitarbeitenden an
  • Guthaben bleibt über den Monatswechsel erhalten
  • Attraktive Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung
60 €

Aufmerksamkeit zu persönlichen Anlässen

Zusätzlich können Arbeitgeber zu einem besonderen persönlichen Ereignis eine Aufmerksamkeit im Wert von bis zu 60 € gewähren.

  • Beispielsweise zum Geburtstag
  • Zur Hochzeit
  • Zur Geburt eines Kindes
  • Zu weiteren besonderen persönlichen Ereignissen
Die 60-€-Aufmerksamkeit ist an einen persönlichen Anlass gebunden und kein zusätzlicher monatlicher Freibetrag.
Ihre Vorteile als Arbeitgeber

Mehr Möglichkeiten.
Weniger Verwaltungsaufwand.

01

Einfach aufladen

Jede Karte besitzt eine eigene IBAN. Guthaben kann bequem per Überweisung oder über das Arbeitgeberportal aufgeladen werden.

02

Kein App-Zwang

Ihre Mitarbeitenden verwenden die Karte wie eine normale Bezahlkarte. Eine App ist für das Bezahlen nicht erforderlich.

03

Fünf Jahre gültig

Die lange Kartenlaufzeit reduziert Austausch und Verwaltungsaufwand. Restguthaben bleibt erhalten.

04

Individuelles Design

Ihr Firmenlogo und ein individuelles Kartendesign sind bereits ab der ersten Karte möglich.

05

Flexibles Einsatzgebiet

Der Nutzungsbereich kann passend zum Unternehmensstandort und zu den Wohnorten Ihrer Beschäftigten festgelegt werden.

06

Persönliche Betreuung

Wir begleiten Sie bei Einrichtung, Kartenausgabe und laufender Abwicklung persönlich.

Konkret in der Ortenau

Einsetzbar in vielen Bereichen des Alltags.

Allein in der Ortenau stehen mehr als 7.200 Mastercard-Akzeptanzstellen zur Verfügung. So können Ihre Mitarbeitenden das Guthaben dort einsetzen, wo regelmäßig Ausgaben entstehen.

904 Lebensmittel- und Getränkemärkte
491 Tankstellen und Werkstätten
1.262 Restaurants und Cafés
574 Mode und Schmuck
672 Gesundheit und Wellness
3.371 Weitere Akzeptanzstellen
So einfach funktioniert es

In vier Schritten zur Sachbezugskarte.

SCHRITT 01

Unternehmen anmelden

Sie teilen uns mit, wie viele Karten Sie benötigen und welche Standorte berücksichtigt werden sollen.

SCHRITT 02

Karten gestalten

Auf Wunsch erhalten die Karten bereits ab Karte 1 Ihr Firmenlogo und ein individuelles Design.

SCHRITT 03

Karten ausgeben

Die Karten werden Ihren Mitarbeitenden zugeordnet und können anschließend direkt verwendet werden.

SCHRITT 04

Guthaben aufladen

Die Aufladung erfolgt über das Arbeitgeberportal oder direkt per Überweisung auf die Karten-IBAN.

Steuerlicher Vorteil

Mehr Netto für Ihre Mitarbeitenden.

Beim steuerfreien Sachbezug kommt der gewährte Betrag vollständig bei Ihren Beschäftigten an.

Bis zu 50 € Sachbezug

  • Monatlich möglich
  • Steuer- und sozialabgabenfrei bei erfüllten Voraussetzungen
  • Der vollständige Betrag steht zur Verfügung
  • Keine dauerhafte Erhöhung des Bruttogehalts

Klassische Gehaltserhöhung

  • Höhere Gesamtkosten für den Arbeitgeber
  • Abzug von Steuern und Sozialabgaben
  • Nur ein Teil kommt netto beim Mitarbeitenden an
  • Dauerhafte Erhöhung der Lohnkosten
Die steuerliche Behandlung setzt voraus, dass die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Die Inhalte ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.
ORTENAU
+ WOHNORT
Regional, wenn es passt

Das Einsatzgebiet richtet sich nach Ihrem Unternehmen.

Regionalität ist nur dann ein Vorteil, wenn der gewählte Bereich zum Alltag Ihrer Beschäftigten passt. Deshalb kann das Einsatzgebiet anhand des Unternehmensstandortes und der Wohnorte Ihrer Mitarbeitenden festgelegt werden.

Damit können auch Einpendler und Beschäftigte aus unterschiedlichen Wohnorten berücksichtigt werden. Gleichzeitig bleibt ein wesentlicher Teil der Kaufkraft in der Region.

Transparente Konditionen

Kalkulierbar statt kompliziert.

Sie erhalten eine nachvollziehbare Kostenstruktur ohne unnötige technische Zusatzpakete.

Keine Einrichtungsgebühr
Einmalige Kartengebühr
Fünf Jahre Kartenlaufzeit
Kostenlose Ersatzkarte
Firmendesign ab Karte 1
Transparente Gebühr je Aufladung
Kein App-Zwang
Persönliche Betreuung
Häufige Fragen

Das sollten Arbeitgeber wissen.

Müssen Mitarbeitende eine App installieren?
Nein. Die Karte kann ohne App verwendet werden. Eine zusätzliche Anwendung ist für das Bezahlen nicht erforderlich. Aber: Nutzung über Google- oder Apple-Wallet ist möglich.
Wie wird die Karte aufgeladen?
Jede Karte besitzt eine eigene IBAN. Der Arbeitgeber kann Guthaben direkt per Überweisung aufladen. Z.B. in einem Arbeitsschritt mit der Gehaltsüberweisung. Alternativ steht ein Arbeitgeberportal zur Verfügung.
Wo kann die ORTENAUKARTE eingesetzt werden?
Die Karte funktioniert bei Mastercard-Akzeptanzstellen innerhalb des festgelegten Einsatzgebietes. Dieses kann passend zum Unternehmen und zu den Wohnorten der Beschäftigten definiert werden.
Kann Guthaben in den nächsten Monat übernommen werden?
Ja. Nicht verbrauchtes Guthaben bleibt erhalten und kann später genutzt werden.
Was ist der Unterschied zwischen 50 € und 60 €?
Bis zu 50 € können monatlich als steuerfreier Sachbezug gewährt werden. Die Aufmerksamkeit bis 60 € setzt dagegen einen besonderen persönlichen Anlass voraus, beispielsweise einen Geburtstag, eine Hochzeit oder die Geburt eines Kindes. Sie ist kein zusätzlicher monatlicher Freibetrag.
Wie lange ist die Karte gültig?
Die Karte hat eine Laufzeit von fünf Jahren.
Ist ein individuelles Kartendesign möglich?
Ja. Ein Kartendesign mit Ihrem Firmenlogo ist bereits ab der ersten Karte möglich.
Wie hoch sind die Kosten?
Es gibt keine Einrichtungsgebühr. Hinzu kommen eine einmalige Kartengebühr und eine Buchungsgebühr je Aufladung. Die vollständigen Konditionen erhalten Sie in unserer Preisliste.
Unverbindlich und persönlich

Welche Lösung passt zu Ihrem Unternehmen?

Wir zeigen Ihnen, wie Sie den monatlichen Sachbezug und persönliche Aufmerksamkeiten mit der ORTENAUKARTE umsetzen können, welches Einsatzgebiet sinnvoll ist und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Telefon: 07835 5404-0  ·  E-Mail: info@localbon.de