Win – Win – Win für Arbeitgebende, Mitarbeitende und die Region

 

Arbeitgebende haben die Möglichkeit ihren Mitarbeitenden monatlich bis zu 50 Euro steuer- und abgabenfreie Sachzuwendungen gemäß §8 Abs. 2 Satz 11 EStG zu gewähren. Dazu noch mehrmals jährlich bis zu 60 Euro für besondere Anlässe. Hierbei handelt es sich um Zuwendungen, die durch die Arbeitgebenden als Sachleistung ausgezahlt werden.

Unser LocalBon Gutscheinsystem erfüllt durch den Ausschluss jeglicher Bargeldverfügung alle Voraussetzungen eines steuerfreien Sachbezugs. Gleichzeitig fördert unser exklusiver Firmenservice die regelmäßige Nutzung durch automatisierte Zubuchungen der Sachbezüge auf die Gutscheinkarten der Mitarbeitenden. Arbeitgebende sparen so den Verwaltungsaufwand, Arbeitnehmende können die aufgebuchten Beträge in Teilen oder aufgespart in großen Beträgen ausgeben und die verfügbaren Guthaben werden ausschließlich in der jeweiligen Region ausgegeben.

So wird das Einkaufsvolumen in einem regionalen Gutscheinnetzwerk signifikant erhöht.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

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