Harmersbachtal Jobkärtle für Arbeitgeber

BIS ZU 50 € FÜR IHR TEAM.
JEDEN MONAT.

Mit dem Harmersbachtal Jobkärtle können Sie Ihren Mitarbeitenden unter den gesetzlichen Voraussetzungen monatlich bis zu 50 Euro steuerfreien Sachbezug gewähren.

Ein Mitarbeiter-Benefit, der ankommt und gleichzeitig Kaufkraft im Harmersbachtal hält.

MEHR ERFAHREN ↓
Mehr als nur 50 Euro

EIN BENEFIT, DER BEI IHREN MITARBEITENDEN ANKOMMT.

Das Harmersbachtal Jobkärtle verbindet einen attraktiven Mitarbeiter-Benefit mit einem zusätzlichen Vorteil für unsere Region.

01

BIS ZU 600 € PRO JAHR

Bei monatlich 50 Euro können Mitarbeitende über das Jahr Sachbezüge im Wert von bis zu 600 Euro erhalten.¹

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FREIE AUSWAHL VOR ORT

Ihre Mitarbeitenden entscheiden selbst, bei welchen teilnehmenden Annahmestellen sie ihr Guthaben einsetzen.

03

EINFACH MONATLICH AUFLADEN

Über Ihren Arbeitgeberzugang laden Sie die monatlichen Guthaben mit einer Buchungsliste in wenigen Minuten selbst auf.

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MEHRWERT FÜR DIE REGION

Ihre Arbeitgeberleistung wird gleichzeitig zu Kaufkraft bei teilnehmenden Unternehmen im Harmersbachtal.

Mitarbeiterin bezahlt mit dem Harmersbachtal Jobkärtle in einem regionalen Geschäft im Harmersbachtal.
Ein Benefit mit lokalem Mehrwert

IHR TEAM ARBEITET HIER.
WARUM SOLLTE IHR BENEFIT
NICHT AUCH HIER WIRKEN?

Mitarbeiter-Benefits gibt es viele. Das Harmersbachtal Jobkärtle verbindet den persönlichen Vorteil für Ihre Beschäftigten mit einem zusätzlichen Effekt für den Standort.

Sie investieren in Ihre Mitarbeitenden. Ihre Mitarbeitenden entscheiden selbst, wo sie ihr Guthaben einsetzen. Und Ihre Arbeitgeberleistung wird gleichzeitig zu Kaufkraft vor Ort.

So wird aus einem steuerlich begünstigten Sachbezug ein Mitarbeiter-Benefit mit lokalem Mehrwert.

Regional einsetzbar

EIN JOBKÄRTLE.
EIN GANZES TAL.

Das Harmersbachtal Jobkärtle kann bei zahlreichen teilnehmenden Geschäften, Gastronomiebetrieben und Dienstleistern in der Region eingesetzt werden.

Damit erhalten Ihre Mitarbeitenden Auswahlmöglichkeiten über eine einzelne Stadt hinaus und die Kaufkraft bleibt trotzdem gezielt in unserer Region.

Zell am Harmersbach
Biberach
Nordrach
Oberharmersbach
Einfach selbst verwalten

MONATLICH AUFLADEN?
IN WENIGEN MINUTEN ERLEDIGT.

Sie benötigen keine aufwendige Abwicklung. Über Ihren Arbeitgeberzugang verwalten Sie die Sachbezüge selbst und können die monatliche Aufladung Ihrer Mitarbeitenden mit einer einfachen Buchungsliste durchführen.

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JOBKÄRTLE BEREITSTELLEN

Sie entscheiden, welche Mitarbeitenden das Jobkärtle erhalten und welchen Betrag Sie als Sachbezug gewähren möchten.

02

BUCHUNGSLISTE HOCHLADEN

Für die monatliche Aufladung laden Sie einfach Ihre Excel-Buchungsliste über den geschützten Arbeitgeberbereich hoch. Die Guthaben werden den Jobkärtle Ihrer Mitarbeitenden zugeordnet.

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ALLES ONLINE IM BLICK

Ihre Buchungen können Sie jederzeit online einsehen und nachvollziehen. Bei Bedarf lassen sich auch einzelne Aufladungen direkt durchführen.

Und wenn sich etwas ändert?
Einzelne Buchungen können Sie jederzeit direkt durchführen. Ihre bisherigen Buchungen bleiben über Ihren Arbeitgeberzugang online einsehbar und nachvollziehbar.
Viele Möglichkeiten

EIN GUTHABEN.
VIELE MÖGLICHKEITEN.

Vom Einkauf über die Mittagspause bis zum Restaurantbesuch: Ihre Mitarbeitenden entscheiden selbst, wofür sie ihr Jobkärtle-Guthaben einsetzen.

EINKAUFEN

Mode, Lebensmittel, Bücher, Geschenke und weitere Angebote.

GENIESSEN

Restaurants, Cafés, Bäckereien und weitere Gastronomie.

DIENSTLEISTUNGEN

Services und Dienstleistungen verschiedener Branchen.

REGIONAL EINKAUFEN

Bei teilnehmenden Unternehmen im gesamten Harmersbachtal.

Mehr vom Arbeitgeber-Budget

50 EURO, DIE AUCH ANKOMMEN.

Damit 50 Euro zusätzlich netto über das klassische Gehalt beim Mitarbeitenden ankommen, muss ein Arbeitgeber in der Regel deutlich mehr aufwenden. Ein steuerfreier Sachbezug kann deshalb wirtschaftlich deutlich effizienter sein.¹

Jobkärtle als Sachbezug
50 €

50 € zusätzlicher Nutzen

Unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen steuer- und sozialabgabenfrei.¹

Der gewährte Sachbezugsbetrag kann damit vollständig als zusätzlicher Nutzen beim Mitarbeitenden ankommen.

statt
Klassische Gehaltserhöhung
mehr als 50 €

Höherer Aufwand für denselben Nettoeffekt

Bei einer klassischen Gehaltserhöhung entstehen abhängig vom individuellen Fall Lohnsteuer, Arbeitnehmerabgaben und zusätzliche Arbeitgeberanteile.

Der konkrete Aufwand hängt unter anderem von Einkommen, Steuerklasse und Sozialversicherung ab.

Der entscheidende Unterschied:

Beim steuerfreien Sachbezug kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen der gewährte Betrag vollständig als zusätzlicher Nutzen beim Mitarbeitenden ankommen.¹
Die tatsächliche Belastung einer Gehaltserhöhung hängt unter anderem von Bruttogehalt, Steuerklasse, Krankenversicherung, Beitragsbemessungsgrenzen und individuellen Merkmalen ab.
Noch mehr Möglichkeiten

NICHT NUR MONATLICH INTERESSANT.

Neben dem monatlichen Sachbezug können unter bestimmten steuerlichen Voraussetzungen zusätzliche Sachzuwendungen aus persönlichem Anlass möglich sein.¹

50 €

MONATLICHER SACHBEZUG

Bis zu 50 Euro monatlich im Rahmen der gesetzlichen Sachbezugsfreigrenze.

60 €

PERSÖNLICHE AUFMERKSAMKEITEN

Unter den entsprechenden steuerlichen Voraussetzungen können zusätzlich Aufmerksamkeiten aus persönlichem Anlass möglich sein.

Doppelte Wirkung

GUTE MITARBEITENDE SIND WICHTIG.
EINE STARKE REGION AUCH.

Unternehmen profitieren selbst von einem attraktiven Umfeld, Gastronomie, Dienstleistungen, Einkaufsmöglichkeiten und funktionierenden lokalen Strukturen.

Mitarbeitende wertschätzen + Kaufkraft im Harmersbachtal stärken.

Nicht als Spende. Nicht als Sponsoring. Sondern mit einer Arbeitgeberleistung, die unmittelbar Ihren Mitarbeitenden zugutekommt.
Fragen & Antworten

WAS ARBEITGEBER WISSEN MÖCHTEN.

Muss ich jeden Monat 50 Euro gewähren?
Nein. Sie entscheiden über die Höhe des Benefits. Für die steuerliche Behandlung müssen die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden.
Müssen alle Mitarbeitenden teilnehmen?
Nein. Welche Beschäftigten einen Sachbezug erhalten, entscheidet der Arbeitgeber unter Beachtung der arbeits- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen.
Wo kann das Jobkärtle eingesetzt werden?
Das Harmersbachtal Jobkärtle kann bei den teilnehmenden Annahmestellen in Zell am Harmersbach, Biberach, Nordrach und Oberharmersbach eingesetzt werden.

Aktuelle Annahmestellen ansehen →
Wie erfolgt die monatliche Aufladung?
Über Ihren Arbeitgeberzugang laden Sie eine vorbereitete Excel-Buchungsliste hoch. So können die monatlichen Guthaben für Ihre Mitarbeitenden in wenigen Minuten gebucht werden. Einzelne Aufladungen können bei Bedarf auch direkt durchgeführt werden.
Kann ich meine Buchungen später noch einsehen?
Ja. Über Ihren Arbeitgeberzugang können Sie die vorgenommenen Buchungen online einsehen und nachvollziehen.
Was passiert mit nicht verbrauchtem Guthaben?
Das Harmersbachtal Jobkärtle ist im Jahr der Ausstellung/Aufbuchungen gültig und kann zusätzlich drei weitere Jahre genutzt werden, um bei den teilnehmenden Annahmestellen eingesetzt zu werden.
Kann das Jobkärtle auch zu persönlichen Anlässen eingesetzt werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen können zusätzlich zum monatlichen Sachbezug Aufmerksamkeiten aus persönlichem Anlass möglich sein. Die konkrete steuerliche Behandlung sollte mit der Lohnbuchhaltung bzw. steuerlichen Beratung abgestimmt werden.
Wie können wir als Arbeitgeber starten?
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir erklären Ihnen den konkreten Ablauf und unterstützen Sie beim Einstieg in das Harmersbachtal Jobkärtle.
Einfach starten

MACHEN SIE AUS 50 EURO
MEHR ALS NUR EINEN BENEFIT.

Wertschätzen Sie Ihre Mitarbeitenden und sorgen Sie gleichzeitig dafür, dass Kaufkraft im Harmersbachtal ankommt.

Harmersbachtal Jobkärtle

Handels- und Gewerbeverein
Zell am Harmersbach e.V.

Blumenstraße 19
77736 Zell am Harmersbach

Tel. +49 (0)7835 7840
info@hgv-zell.de
JETZT ALS ARBEITGEBER INFORMIEREN

¹ Die steuerliche Behandlung hängt von den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen ab. Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Arbeitgeber sollten die konkrete Umsetzung mit ihrer Lohnbuchhaltung bzw. steuerlichen Beratung abstimmen.