Mitarbeiter-Benefit mit lokalem Mehrwert

BIS ZU 50 € FÜR IHRE
MITARBEITENDEN.
JEDEN MONAT.

Mit dem [STADTGUTSCHEIN] können Sie Ihren Mitarbeitenden unter den gesetzlichen Voraussetzungen monatlich bis zu 50 Euro steuerfreien Sachbezug gewähren.

Ein Benefit, der bei Ihren Mitarbeitenden ankommt und gleichzeitig Kaufkraft in [STADT] hält.

MEHR ERFAHREN ↓
Mehr als nur 50 Euro

EIN BENEFIT, DER BEI IHREN MITARBEITENDEN ANKOMMT.

Der [STADTGUTSCHEIN] verbindet einen attraktiven Mitarbeiter-Benefit mit einem zusätzlichen Vorteil für den Standort.

01

BIS ZU 600 € PRO JAHR

Bei monatlich 50 Euro können Mitarbeitende über das Jahr Sachbezüge im Wert von bis zu 600 Euro erhalten.¹

02

FREIE AUSWAHL VOR ORT

Ihre Mitarbeitenden entscheiden selbst, bei welchen teilnehmenden Akzeptanzstellen sie ihr Guthaben einsetzen.

03

MONAT FÜR MONAT

Der [STADTGUTSCHEIN] kann regelmäßig mit dem von Ihnen gewählten Betrag aufgeladen werden.

04

LOKALER MEHRWERT

Ihr Mitarbeiter-Benefit wird gleichzeitig zu Kaufkraft bei teilnehmenden Unternehmen in [STADT].

Lebendige Innenstadt mit lokalen Geschäften, Außengastronomie und Menschen beim Einkaufen und Verweilen.
Ein Benefit mit lokalem Mehrwert

IHR TEAM ARBEITET HIER.
WARUM SOLLTE IHR BENEFIT
NICHT AUCH HIER WIRKEN?

Mitarbeiter-Benefits gibt es viele. Der [STADTGUTSCHEIN] verbindet den persönlichen Vorteil für Ihre Beschäftigten mit einem zusätzlichen Effekt für den Standort.

Sie investieren in Ihr Team. Ihre Mitarbeitenden entscheiden selbst, wo sie ihr Guthaben einsetzen. Und Ihre Arbeitgeberleistung wird gleichzeitig zu Kaufkraft vor Ort.

So wird aus einem steuerlich begünstigten Sachbezug ein Mitarbeiter-Benefit mit lokalem Mehrwert.

So einfach funktioniert es

VOM ENTSCHLUSS ZUM MITARBEITER-BENEFIT.

01

MITARBEITENDE AUSWÄHLEN

Sie legen fest, welche Mitarbeitenden den Sachbezug erhalten und in welcher Höhe.

02

GUTSCHEINE BEREITSTELLEN

Die benötigten Gutscheine bzw. Guthabenkonten werden für Ihre Mitarbeitenden eingerichtet.

03

MONATLICH AUFLADEN

[HIER DEN KONKRETEN BESTELL- UND AUFLADEVORGANG DES ÖRTLICHEN SYSTEMS EINFÜGEN.]

04

VOR ORT NUTZEN

Ihre Mitarbeitenden setzen ihr Guthaben bei den teilnehmenden Akzeptanzstellen in [STADT] ein.

Viele Möglichkeiten

EIN GUTSCHEIN.
VIELE MÖGLICHKEITEN.

Vom Einkauf über die Mittagspause bis zum Restaurantbesuch: Der [STADTGUTSCHEIN] kann bei zahlreichen teilnehmenden Unternehmen in [STADT] eingesetzt werden.

EINKAUFEN

Mode, Lebensmittel, Bücher, Geschenke und vieles mehr.

GENIESSEN

Restaurants, Cafés, Bäckereien und Gastronomie.

DIENSTLEISTUNGEN

Friseur, Optik, Gesundheit und weitere Services.

REGIONAL ENTDECKEN

Lokale Angebote und inhabergeführte Unternehmen.

Mehr vom Arbeitgeber-Budget

50 EURO, DIE AUCH ANKOMMEN.

Damit 50 Euro zusätzlich netto über das klassische Gehalt beim Mitarbeitenden ankommen, muss der Arbeitgeber in der Regel deutlich mehr aufwenden. Ein steuerfreier Sachbezug kann deshalb wirtschaftlich deutlich effizienter sein.¹

Stadtgutschein als Sachbezug
50 €

50 € zusätzlicher Nutzen

Unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen steuer- und sozialabgabenfrei.¹

Arbeitgeberaufwand: 50 € zzgl. ggf. anfallender Systemkosten.

statt
Klassische Gehaltserhöhung
ca. 120–125 €

Arbeitgeberaufwand für etwa 50 € mehr Netto

Bei einer klassischen Gehaltserhöhung entstehen Lohnsteuer, Arbeitnehmerabgaben und zusätzliche Arbeitgeberanteile.

Der konkrete Betrag hängt insbesondere von Einkommen, Steuerklasse und Sozialversicherung ab.

Im Beispiel kann derselbe zusätzliche Nutzen von 50 Euro beim Mitarbeitenden den Arbeitgeber über das klassische Gehalt rund 70 Euro mehr kosten.

Genau darin liegt einer der wesentlichen wirtschaftlichen Vorteile des steuerfreien Sachbezugs.
Beispielhafte Modellrechnung. Die tatsächliche Belastung einer Gehaltserhöhung hängt unter anderem von Bruttogehalt, Steuerklasse, Krankenversicherung, Beitragsbemessungsgrenzen und individuellen Merkmalen ab.
Noch mehr Möglichkeiten

NICHT NUR MONATLICH INTERESSANT.

Neben dem monatlichen Sachbezug können unter bestimmten steuerlichen Voraussetzungen zusätzliche Sachzuwendungen aus persönlichem Anlass möglich sein.¹

50 €

MONATLICHER SACHBEZUG

Bis zu 50 Euro monatlich im Rahmen der gesetzlichen Sachbezugsfreigrenze.

60 €

PERSÖNLICHE AUFMERKSAMKEITEN

Unter den entsprechenden steuerlichen Voraussetzungen beispielsweise zum Geburtstag, zur Hochzeit oder zur Geburt eines Kindes.

Doppelte Wirkung

GUTE MITARBEITENDE SIND WICHTIG.
EIN ATTRAKTIVER STANDORT AUCH.

Unternehmen profitieren selbst von lebendigen Innenstädten, Gastronomie, Dienstleistungen und funktionierenden lokalen Strukturen.

Mitarbeitende wertschätzen + lokale Kaufkraft stärken.

Nicht als Spende. Nicht als Sponsoring. Sondern mit einer Arbeitgeberleistung, die unmittelbar Ihren Mitarbeitenden zugutekommt.
Fragen & Antworten

WAS ARBEITGEBER WISSEN MÖCHTEN.

Muss ich jeden Monat 50 Euro gewähren?
Nein. Sie entscheiden über die Höhe des Benefits. Für die steuerliche Behandlung müssen die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden.
Müssen alle Mitarbeitenden teilnehmen?
Nein. Welche Beschäftigten einen Sachbezug erhalten, entscheidet der Arbeitgeber unter Beachtung der arbeits- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen.
Was passiert mit nicht verbrauchtem Guthaben?
[HIER DIE LOKALE REGELUNG EINFÜGEN.]
Wie erfolgt die monatliche Aufladung?
[HIER DEN LOKALEN BESTELL- UND AUFLADEVORGANG EINFÜGEN.]
Wo können meine Mitarbeitenden den Gutschein einsetzen?
Bei den teilnehmenden Akzeptanzstellen des [STADTGUTSCHEINS]. Die aktuelle Übersicht finden Sie über die Akzeptanzstellenliste auf dieser Seite.
Kann der Gutschein auch zu persönlichen Anlässen eingesetzt werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen können zusätzlich zum monatlichen Sachbezug Aufmerksamkeiten aus persönlichem Anlass möglich sein. Die konkrete steuerliche Behandlung sollte mit der Lohnbuchhaltung bzw. steuerlichen Beratung abgestimmt werden.
Wie können wir starten?
Nehmen Sie einfach Kontakt mit [ANSPRECHPARTNER] auf. Wir erklären Ihnen den konkreten Ablauf und die nächsten Schritte.
Einfach starten

MACHEN SIE AUS 50 EURO
MEHR ALS NUR EINEN BENEFIT.

Belohnen Sie Ihre Mitarbeitenden und sorgen Sie gleichzeitig dafür, dass Kaufkraft dort ankommt, wo Ihr Unternehmen zu Hause ist.

[STADTGUTSCHEIN]

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[ORGANISATION]
[TELEFON]
[E-MAIL]
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¹ Die steuerliche Behandlung hängt von den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen ab, insbesondere von § 8 EStG sowie bei Aufmerksamkeiten von den einschlägigen lohnsteuerlichen Regelungen. Die dargestellten Informationen und Modellrechnungen dienen der allgemeinen Veranschaulichung und ersetzen keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Arbeitgeber sollten die konkrete Umsetzung mit ihrer Lohnbuchhaltung bzw. steuerlichen Beratung abstimmen.