BIS ZU 50 € FÜR IHRE
MITARBEITENDEN.
JEDEN MONAT.
Mit dem [STADTGUTSCHEIN] können Sie Ihren Mitarbeitenden unter den gesetzlichen Voraussetzungen monatlich bis zu 50 Euro steuerfreien Sachbezug gewähren.
Ein Benefit, der bei Ihren Mitarbeitenden ankommt und gleichzeitig Kaufkraft in [STADT] hält.
MEHR ERFAHREN ↓EIN BENEFIT, DER BEI IHREN MITARBEITENDEN ANKOMMT.
Der [STADTGUTSCHEIN] verbindet einen attraktiven Mitarbeiter-Benefit mit einem zusätzlichen Vorteil für den Standort.
BIS ZU 600 € PRO JAHR
Bei monatlich 50 Euro können Mitarbeitende über das Jahr Sachbezüge im Wert von bis zu 600 Euro erhalten.¹
FREIE AUSWAHL VOR ORT
Ihre Mitarbeitenden entscheiden selbst, bei welchen teilnehmenden Akzeptanzstellen sie ihr Guthaben einsetzen.
MONAT FÜR MONAT
Der [STADTGUTSCHEIN] kann regelmäßig mit dem von Ihnen gewählten Betrag aufgeladen werden.
LOKALER MEHRWERT
Ihr Mitarbeiter-Benefit wird gleichzeitig zu Kaufkraft bei teilnehmenden Unternehmen in [STADT].
IHR TEAM ARBEITET HIER.
WARUM SOLLTE IHR BENEFIT
NICHT AUCH HIER WIRKEN?
Mitarbeiter-Benefits gibt es viele. Der [STADTGUTSCHEIN] verbindet den persönlichen Vorteil für Ihre Beschäftigten mit einem zusätzlichen Effekt für den Standort.
Sie investieren in Ihr Team. Ihre Mitarbeitenden entscheiden selbst, wo sie ihr Guthaben einsetzen. Und Ihre Arbeitgeberleistung wird gleichzeitig zu Kaufkraft vor Ort.
So wird aus einem steuerlich begünstigten Sachbezug ein Mitarbeiter-Benefit mit lokalem Mehrwert.
VOM ENTSCHLUSS ZUM MITARBEITER-BENEFIT.
MITARBEITENDE AUSWÄHLEN
Sie legen fest, welche Mitarbeitenden den Sachbezug erhalten und in welcher Höhe.
GUTSCHEINE BEREITSTELLEN
Die benötigten Gutscheine bzw. Guthabenkonten werden für Ihre Mitarbeitenden eingerichtet.
MONATLICH AUFLADEN
[HIER DEN KONKRETEN BESTELL- UND AUFLADEVORGANG DES ÖRTLICHEN SYSTEMS EINFÜGEN.]
VOR ORT NUTZEN
Ihre Mitarbeitenden setzen ihr Guthaben bei den teilnehmenden Akzeptanzstellen in [STADT] ein.
EIN GUTSCHEIN.
VIELE MÖGLICHKEITEN.
Vom Einkauf über die Mittagspause bis zum Restaurantbesuch: Der [STADTGUTSCHEIN] kann bei zahlreichen teilnehmenden Unternehmen in [STADT] eingesetzt werden.
EINKAUFEN
Mode, Lebensmittel, Bücher, Geschenke und vieles mehr.
GENIESSEN
Restaurants, Cafés, Bäckereien und Gastronomie.
DIENSTLEISTUNGEN
Friseur, Optik, Gesundheit und weitere Services.
REGIONAL ENTDECKEN
Lokale Angebote und inhabergeführte Unternehmen.
50 EURO, DIE AUCH ANKOMMEN.
Damit 50 Euro zusätzlich netto über das klassische Gehalt beim Mitarbeitenden ankommen, muss der Arbeitgeber in der Regel deutlich mehr aufwenden. Ein steuerfreier Sachbezug kann deshalb wirtschaftlich deutlich effizienter sein.¹
50 € zusätzlicher Nutzen
Unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen steuer- und sozialabgabenfrei.¹
Arbeitgeberaufwand: 50 € zzgl. ggf. anfallender Systemkosten.
Arbeitgeberaufwand für etwa 50 € mehr Netto
Bei einer klassischen Gehaltserhöhung entstehen Lohnsteuer, Arbeitnehmerabgaben und zusätzliche Arbeitgeberanteile.
Der konkrete Betrag hängt insbesondere von Einkommen, Steuerklasse und Sozialversicherung ab.
Genau darin liegt einer der wesentlichen wirtschaftlichen Vorteile des steuerfreien Sachbezugs.
GUTE MITARBEITENDE SIND WICHTIG.
EIN ATTRAKTIVER STANDORT AUCH.
Unternehmen profitieren selbst von lebendigen Innenstädten, Gastronomie, Dienstleistungen und funktionierenden lokalen Strukturen.
Nicht als Spende. Nicht als Sponsoring. Sondern mit einer Arbeitgeberleistung, die unmittelbar Ihren Mitarbeitenden zugutekommt.
WAS ARBEITGEBER WISSEN MÖCHTEN.
Muss ich jeden Monat 50 Euro gewähren?
Müssen alle Mitarbeitenden teilnehmen?
Was passiert mit nicht verbrauchtem Guthaben?
Wie erfolgt die monatliche Aufladung?
Wo können meine Mitarbeitenden den Gutschein einsetzen?
Kann der Gutschein auch zu persönlichen Anlässen eingesetzt werden?
Wie können wir starten?
MACHEN SIE AUS 50 EURO
MEHR ALS NUR EINEN BENEFIT.
Belohnen Sie Ihre Mitarbeitenden und sorgen Sie gleichzeitig dafür, dass Kaufkraft dort ankommt, wo Ihr Unternehmen zu Hause ist.
[ANSPRECHPARTNER]
[ORGANISATION]
[TELEFON]
[E-MAIL]
¹ Die steuerliche Behandlung hängt von den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen ab, insbesondere von § 8 EStG sowie bei Aufmerksamkeiten von den einschlägigen lohnsteuerlichen Regelungen. Die dargestellten Informationen und Modellrechnungen dienen der allgemeinen Veranschaulichung und ersetzen keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Arbeitgeber sollten die konkrete Umsetzung mit ihrer Lohnbuchhaltung bzw. steuerlichen Beratung abstimmen.
