Sachbezug und Stadtgutschein – was ist zulässig? Der rechtliche Leitfaden
Ein Stadtgutschein ist nicht automatisch ein steuerfreier Sachbezug. Damit er als solcher anerkannt wird, müssen gleichzeitig vier Voraussetzungen erfüllt sein: ZAG-konforme Einschränkung der Akzeptanzstellen, Einhaltung der 50-Euro-Monatsfreigrenze, Zusätzlichkeit zum regulären Lohn – und die häufig übersehene arbeitsrechtliche Anforderung: alle vergleichbaren Mitarbeitenden müssen gleichwertig profitieren können. Wer Einpendler in der Belegschaft hat, stößt hier schnell an Grenzen.
