Warum klassische Stadtgutscheine als Sachbezug scheitern: Arbeitgeberstruktur und das Einpendlerproblem
Ein klassischer Stadtgutschein kann von Arbeitgebern nur dann als steuerfreier Sachbezug eingesetzt werden, wenn alle Mitarbeitenden im Einlösegebiet wohnhaft sind. Sobald auch nur ein Einpendler beschäftigt ist, greift der Gleichbehandlungsgrundsatz – was in der Praxis bis zu 80 % aller Arbeitgeber einer Stadt ausschließt.
1. Das Problem: Warum Stadtgutscheine und Sachbezug nicht zusammenpassen
Stadtgutscheine erleben seit Jahren eine Renaissance. Werbegemeinschaften, Stadtmarketing-Organisationen und lokale Einzelhandelsverbände setzen auf sie, um Kaufkraft in der Region zu halten. Gleichzeitig ist der steuerfreie Sachbezug ein beliebtes HR-Instrument – Arbeitgeber können Mitarbeitenden monatlich bis zu 50 Euro steuerfrei zuwenden.
Die Idee liegt nahe: Einen Stadtgutschein als Sachbezug nutzen, Mitarbeitende profitieren, und gleichzeitig stärkt man den lokalen Einzelhandel. In der Praxis scheitert dieses Modell jedoch für die übergroße Mehrheit aller Arbeitgeber. Der Grund: Einpendler.
Als „Einpendler" bezeichnet man Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz in einer anderen Gemeinde haben als ihren Wohnort. Sie pendeln täglich in die Stadt ein – leben aber nicht dort und kaufen in der Regel auch nicht dort ein.
2. Der Gleichbehandlungsgrundsatz – die rechtliche Ursache
Der Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht besagt, dass ein Arbeitgeber vergleichbare Arbeitnehmer nicht ohne sachlichen Grund unterschiedlich behandeln darf – auch bei freiwilligen Leistungen wie Sachbezügen. Grundlage: § 8 Abs. 1 EStG sowie die Auslegung nach BAG-Rechtsprechung.
Sobald ein Arbeitgeber beschließt, Mitarbeitenden einen Sachbezug zu gewähren, muss er diesen grundsätzlich allen vergleichbaren Beschäftigten gleichermaßen zukommen lassen. Ein ortsgebundener Stadtgutschein schafft hier eine faktische Ungleichbehandlung:
Mitarbeiterin A wohnt in der Stadt → sie kann den Gutschein problemlos einlösen. Mitarbeiter B pendelt aus einer Nachbargemeinde → er kann ihn kaum sinnvoll nutzen. Beide erhalten denselben nominalen Wert, aber einen unterschiedlichen realen Nutzen. Das reicht aus, um rechtliche Risiken zu begründen.
Das Ergebnis: Nur Betriebe, deren Belegschaft vollständig aus Ortsansässigen besteht, können einen klassischen Stadtgutschein bedenkenlos als Sachbezug einsetzen. In der Realität ist das eine kleine Minderheit aller Unternehmen.
3. Was das in Zahlen bedeutet: Das Marktpotenzial
Nehmen wir eine repräsentative Mittelstadt mit 10.000 Arbeitsplätzen (ca. 20.000–25.000 Einwohner):
Mit einem klassischen Stadtgutschein-System sind nur rund 225.000 € pro Jahr aktivierbar. Rund 900.000 € Kaufkraft bleiben liegen – fließen ab oder werden gar nicht als lokaler Benefit genutzt. Ein zonenbasiertes System erschließt das Vier- bis Fünffache.
4. Die Grafik: Wohnort-Beschäftigte vs. Einpendler
5. Die Lösung: Zonenbasierter Sachbezug mit LocalBon master
LocalBon master ist eine regionale Sachbezugskarte auf Mastercard-Basis, die speziell für dieses Problem entwickelt wurde. Statt eines starren Einlösebereichs für alle Mitarbeitenden wird der Einlösebereich individuell je Mitarbeiter konfiguriert – anhand des Wohnort-PLZ-Bereichs.
| Zone | Einlösegebiet | Gilt für | Beispiel |
|---|---|---|---|
| Zone 1 | Kernstadt | Mitarbeitende mit Wohnort in der Stadt | PLZ 77736 Zell a.H. |
| Zone 2 | Umlandgemeinden | Einpendler aus Nachbargemeinden | PLZ 77716, 77740 etc. |
| Zone 3 | Individuelle Ausnahmen | Fernpendler, Sonderfälle | Beliebige PLZ konfigurierbar |
| Jede Karte wird einmalig durch den Arbeitgeber oder LocalBon konfiguriert. Der Mitarbeiter erhält automatisch die für seinen Wohnort passende Zone freigeschaltet. | |||
Kombination mit dem LocalBon System
LocalBon master ist nicht als Ersatz für den klassischen Stadtgutschein gedacht, sondern als Ergänzung. Das LocalBon System bleibt das richtige Instrument für:
- Geschenk- und Kundenbindungseinsatz ohne Sachbezugszweck
- Arbeitgeber mit einpendlerfreier Belegschaft
- Einmalige Zuwendungen (z. B. Geburtstagsgeschenke, Firmenjubiläen)
LocalBon master greift dann, wenn es um den monatlichen, steuerfreien Sachbezug für gemischte Belegschaften geht. Beide Systeme ergänzen sich und decken gemeinsam die gesamte Bandbreite regionaler Benefit-Anwendungsfälle ab.
Zur strategischen Nutzung durch Städte und Kommunen empfehlen wir auch den Abschnitt „Kommunen als erster Arbeitgeber" in unserem Praxis-Leitfaden. Wenn der erste LocalBon master-Nutzer im Rathaus sitzt, öffnet das Türen zu lokalen Unternehmen.
6. Häufige Fragen
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