Warum klassische Stadtgutscheine scheitern: Arbeitgeberstruktur und das Einpendlerproblem | LocalBon
Ratgeber · LocalBon System

Warum klassische Stadtgutscheine als Sachbezug scheitern: Arbeitgeberstruktur und das Einpendlerproblem

Viele Stadtgutschein-Systeme erreichen nur einen Bruchteil aller Arbeitgeber einer Stadt – und das hat einen konkreten rechtlichen Grund.
John Großpietsch · Zuletzt aktualisiert: März 2026 · 7 Min. Lesezeit
Kurze Antwort

Ein klassischer Stadtgutschein kann von Arbeitgebern nur dann als steuerfreier Sachbezug eingesetzt werden, wenn alle Mitarbeitenden im Einlösegebiet wohnhaft sind. Sobald auch nur ein Einpendler beschäftigt ist, greift der Gleichbehandlungsgrundsatz – was in der Praxis bis zu 80 % aller Arbeitgeber einer Stadt ausschließt.

1. Das Problem: Warum Stadtgutscheine und Sachbezug nicht zusammenpassen

Stadtgutscheine erleben seit Jahren eine Renaissance. Werbegemeinschaften, Stadtmarketing-Organisationen und lokale Einzelhandelsverbände setzen auf sie, um Kaufkraft in der Region zu halten. Gleichzeitig ist der steuerfreie Sachbezug ein beliebtes HR-Instrument – Arbeitgeber können Mitarbeitenden monatlich bis zu 50 Euro steuerfrei zuwenden.

Die Idee liegt nahe: Einen Stadtgutschein als Sachbezug nutzen, Mitarbeitende profitieren, und gleichzeitig stärkt man den lokalen Einzelhandel. In der Praxis scheitert dieses Modell jedoch für die übergroße Mehrheit aller Arbeitgeber. Der Grund: Einpendler.

Begriff

Als „Einpendler" bezeichnet man Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz in einer anderen Gemeinde haben als ihren Wohnort. Sie pendeln täglich in die Stadt ein – leben aber nicht dort und kaufen in der Regel auch nicht dort ein.

2. Der Gleichbehandlungsgrundsatz – die rechtliche Ursache

Rechtliche Grundlage

Der Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht besagt, dass ein Arbeitgeber vergleichbare Arbeitnehmer nicht ohne sachlichen Grund unterschiedlich behandeln darf – auch bei freiwilligen Leistungen wie Sachbezügen. Grundlage: § 8 Abs. 1 EStG sowie die Auslegung nach BAG-Rechtsprechung.

Sobald ein Arbeitgeber beschließt, Mitarbeitenden einen Sachbezug zu gewähren, muss er diesen grundsätzlich allen vergleichbaren Beschäftigten gleichermaßen zukommen lassen. Ein ortsgebundener Stadtgutschein schafft hier eine faktische Ungleichbehandlung:

Beispiel

Mitarbeiterin A wohnt in der Stadt → sie kann den Gutschein problemlos einlösen. Mitarbeiter B pendelt aus einer Nachbargemeinde → er kann ihn kaum sinnvoll nutzen. Beide erhalten denselben nominalen Wert, aber einen unterschiedlichen realen Nutzen. Das reicht aus, um rechtliche Risiken zu begründen.

Das Ergebnis: Nur Betriebe, deren Belegschaft vollständig aus Ortsansässigen besteht, können einen klassischen Stadtgutschein bedenkenlos als Sachbezug einsetzen. In der Realität ist das eine kleine Minderheit aller Unternehmen.

3. Was das in Zahlen bedeutet: Das Marktpotenzial

Nehmen wir eine repräsentative Mittelstadt mit 10.000 Arbeitsplätzen (ca. 20.000–25.000 Einwohner):

10.000
Arbeitsplätze in der Modellstadt
60–80 %
Betriebe mit mind. einem Einpendler
~20 %
Mit klassischem Stadtgutschein erreichbar
1,1 Mio. €
Theoretisches Sachbezug-Potenzial/Jahr
Die entscheidende Zahl

Mit einem klassischen Stadtgutschein-System sind nur rund 225.000 € pro Jahr aktivierbar. Rund 900.000 € Kaufkraft bleiben liegen – fließen ab oder werden gar nicht als lokaler Benefit genutzt. Ein zonenbasiertes System erschließt das Vier- bis Fünffache.

4. Die Grafik: Wohnort-Beschäftigte vs. Einpendler

Die Grafik zeigt die Überlagerung von Wohnort-Beschäftigten und Einpendlern. Der grüne Kreis zeigt jene Arbeitnehmer, die am Ort wohnen und arbeiten sowie Einpendler aus dem Umland. Nur für den einpendlerfreien Anteil (ca. 20% der Arbeitnehmer) ist ein klassischer Stadtgutschein als Sachbezug ohne Gleichbehandlungsrisiko einsetzbar.
Abb. 1: Überlagerung von Wohnort-Beschäftigten und Einpendlern. Der grüne Kreis zeigt jene Arbeitnehmer, die am Ort wohnen und arbeiten sowie Einpendler aus dem Umland. Nur für den einpendlerfreien Anteil (ca. 20 % der Arbeitnehmer) ist ein klassischer Stadtgutschein als Sachbezug ohne Gleichbehandlungsrisiko einsetzbar.

5. Die Lösung: Zonenbasierter Sachbezug mit LocalBon master

LocalBon master ist eine regionale Sachbezugskarte auf Mastercard-Basis, die speziell für dieses Problem entwickelt wurde. Statt eines starren Einlösebereichs für alle Mitarbeitenden wird der Einlösebereich individuell je Mitarbeiter konfiguriert – anhand des Wohnort-PLZ-Bereichs.

Zone Einlösegebiet Gilt für Beispiel
Zone 1 Kernstadt Mitarbeitende mit Wohnort in der Stadt PLZ 77736 Zell a.H.
Zone 2 Umlandgemeinden Einpendler aus Nachbargemeinden PLZ 77716, 77740 etc.
Zone 3 Individuelle Ausnahmen Fernpendler, Sonderfälle Beliebige PLZ konfigurierbar
Jede Karte wird einmalig durch den Arbeitgeber oder LocalBon konfiguriert. Der Mitarbeiter erhält automatisch die für seinen Wohnort passende Zone freigeschaltet.

Kombination mit dem LocalBon System

LocalBon master ist nicht als Ersatz für den klassischen Stadtgutschein gedacht, sondern als Ergänzung. Das LocalBon System bleibt das richtige Instrument für:

  • Geschenk- und Kundenbindungseinsatz ohne Sachbezugszweck
  • Arbeitgeber mit einpendlerfreier Belegschaft
  • Einmalige Zuwendungen (z. B. Geburtstagsgeschenke, Firmenjubiläen)

LocalBon master greift dann, wenn es um den monatlichen, steuerfreien Sachbezug für gemischte Belegschaften geht. Beide Systeme ergänzen sich und decken gemeinsam die gesamte Bandbreite regionaler Benefit-Anwendungsfälle ab.

Strategischer Hinweis

Zur strategischen Nutzung durch Städte und Kommunen empfehlen wir auch den Abschnitt „Kommunen als erster Arbeitgeber" in unserem Praxis-Leitfaden. Wenn der erste LocalBon master-Nutzer im Rathaus sitzt, öffnet das Türen zu lokalen Unternehmen.

6. Häufige Fragen

?
Warum kann ein Arbeitgeber nicht einfach einen Stadtgutschein als Sachbezug nutzen, wenn er Einpendler beschäftigt?
Weil der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt: Ein Arbeitgeber muss allen vergleichbaren Arbeitnehmern denselben Benefit gewähren. Ein klassischer Stadtgutschein ist nur in einer bestimmten Stadt einlösbar – Einpendler können ihn faktisch nicht sinnvoll nutzen. Die Lösung ist ein zonenbasiertes System, das den Einlösebereich an den jeweiligen Wohnort des Mitarbeiters anpasst.
?
Wie viele Arbeitgeber in einer Stadt können einen klassischen Stadtgutschein als Sachbezug einsetzen?
Realistisch betrachtet sind das etwa 20 % aller Arbeitgeber – nämlich nur jene, deren Belegschaft ausschließlich aus lokalen Einwohnern besteht. In mittelgroßen Städten haben 60–80 % aller Betriebe Einpendler in ihrer Belegschaft.
?
Was ist der Unterschied zwischen einem Stadtgutschein und einer Sachbezugskarte?
Ein Stadtgutschein ist ein klassisches Gutscheinsystem, das nur bei Partnerhändlern in einer definierten Stadt einlösbar ist – ideal als Geschenk oder Kundenbindungsinstrument. Eine Sachbezugskarte ist ein monatliches Steuerfreistellungsinstrument für Arbeitgeber: Bis zu 50 € pro Monat können steuerfrei zugewendet werden. LocalBon master kombiniert beides: regional begrenzt, aber anpassbar an den Wohnort jedes Mitarbeiters.
?
Welche Kaufkraft geht einer Stadt verloren, wenn Einpendler beim Sachbezug nicht einbezogen werden?
In einer Stadt mit 10.000 Arbeitsplätzen beträgt das theoretische Gesamtpotenzial rund 1,125 Millionen Euro pro Jahr. Mit einem klassischen Stadtgutschein sind davon nur rund 225.000 € erreichbar. Der Unterschied – rund 900.000 € – fließt in andere Regionen ab oder wird als Benefit gar nicht genutzt.
?
Wie funktioniert die PLZ-Zonenkonfiguration bei LocalBon master?
Bei LocalBon master wird die Karte jedes Mitarbeiters individuell konfiguriert. Zone 1 umfasst die Kernstadt, Zone 2 die umliegenden Pendlergemeinden, Zone 3 individuelle Ausnahmen. Arbeitgeber oder LocalBon hinterlegen den Wohnort-PLZ-Bereich – die Karte ist dann automatisch im richtigen Einlösebereich freigeschaltet.

Ihr seid eine Werbegemeinschaft oder Stadtmarketing-Organisation?

Erfahrt, wie LocalBon master das Sachbezug-Potenzial eurer Stadt vollständig erschließt – inklusive Einpendler-Belegschaften.

Gespräch anfragen →
Über den Autor
John Großpietsch
John Großpietsch
Gründer · LocalBon
John Großpietsch ist Gründer von LocalBon und schreibt regelmäßig über moderne Gutscheinsysteme, Arbeitgebergutscheine und Sachbezugsmodelle im Unternehmenskontext. Sein Fokus liegt auf den technologischen Entwicklungen hinter Stadt- und Geschenkgutscheinen, Kundenkarten und digitalen Benefit-Lösungen. Seine Beiträge richten sich an Entscheider in Werbegemeinschaften und Stadtmarketing, Handel und HR – mit dem Ziel, praxisnahe Einblicke zu geben und digitale Entwicklungen verständlich einzuordnen.
LinkedIn-Profil ansehen →
LocalBon Logo mit stilisiertem QR-Element und Schriftzug in Schwarz und Rot.
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind. Unsere ausführliche Datenschutzerklärung findest du hier.