Sachbezug und Stadtgutschein – was ist zulässig? Der rechtliche Leitfaden

Ein Stadtgutschein ist nicht automatisch ein steuerfreier Sachbezug. Damit er als solcher anerkannt wird, müssen gleichzeitig vier Voraussetzungen erfüllt sein: ZAG-konforme Einschränkung der Akzeptanzstellen, Einhaltung der 50-Euro-Monatsfreigrenze, Zusätzlichkeit zum regulären Lohn – und die häufig übersehene arbeitsrechtliche Anforderung: alle vergleichbaren Mitarbeitenden müssen gleichwertig profitieren können. Wer Einpendler in der Belegschaft hat, stößt hier schnell an Grenzen.

Kommunen als erste Arbeitgeber: Warum das Rathaus der strategische Schlüssel für den Stadtgutschein ist

Kommunen sind in Städten mit 10.000 bis 50.000 Einwohnern oft der größte Arbeitgeber vor Ort – und gleichzeitig politisch und räumlich eng mit der Werbegemeinschaft verbunden. Als erster Arbeitgeber-Kunde für den lokalen Stadtgutschein setzen sie ein starkes Zeichen, das weitere Betriebe überzeugt. Voraussetzung: die richtige Lösung, die auch Einpendler rechtskonform einschließt.