Sachbezugskarte: Wie Arbeitgeber steuerfrei motivieren und regionale Kaufkraft binden
Gehaltserhöhungen werden teuer, Lohnnebenkosten steigen. Trotzdem wollen Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden fair belohnen und motivieren. Die Lösung liegt oft nicht im höheren Bruttolohn, sondern in steuerfreien Zusatzleistungen. Eine Sachbezugskarte ist dafür eines der effektivsten Instrumente – einfach, rechtssicher und mit messbarem Nutzen für Mitarbeitende und Unternehmen.
Was ist ein steuerfreier Sachbezug?
Ein steuerfreier Sachbezug ist eine geldwerte Leistung, die Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn geben dürfen – bis zu 50 € im Monat steuer- und sozialabgabenfrei (§ 8 Abs. 2 EStG).
👉50 Euro Sachbezug – Einkommensteuergesetz (EStG) § 8 Einnahmen: hier nachlesen
Sachbezüge zählen nicht als Barlohn, sondern als Zusatzleistung in Form von Gutscheinen oder Prepaid-Karten. Entscheidend ist, dass der Mitarbeitende keinen direkten Geldbetrag erhält, sondern die Leistung zweckgebunden nutzt – etwa für Einkäufe, Tanken oder Essen.
Für Arbeitgeber bedeutet das: weniger Lohnnebenkosten, einfache Abwicklung und spürbare Wertschätzung im Team. Lösungen wie LocalBon Stadtgutscheinsysteme oder LocalBon Master Prepaid-Karten erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen und lassen sich nahtlos in die Lohnabrechnung integrieren.
Wie funktioniert eine Sachbezugskarte in der Praxis?
Arbeitgeber laden monatlich bis zu 50 € auf eine Sachbezugskarte. Mitarbeitende können das Guthaben bei teilnehmenden Geschäften oder wie im Fall der LocalBon master Sachbezugskarten bei allen Mastercard-Akzeptanzstellen einlösen.
Die Funktionsweise ist simpel: Der Arbeitgeber wählt eine steuerkonforme Plattform – etwa LocalBon Master – und definiert das monatliche Guthaben. Die Karte funktioniert wie eine Mastercard, ist aber auf Sachbezüge beschränkt.
Einkäufe in Supermärkten, Tankstellen oder regionalen Geschäften sind möglich – Bargeldabhebungen oder Überweisungen nicht. Das schützt die steuerfreie Behandlung.
👉Die Rahmenbedingungen dazu sind nachzulesen unter: den Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) – Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz – ZAG:
Durch diese Einfachheit wird die Sachbezugskarte zu einem beliebten Benefit, der sowohl im Mittelstand als auch in Kommunen und öffentlichen Einrichtungen eingesetzt wird.
Warum lohnt sich eine Sachbezugskarte für Arbeitgeber?
Weil sie Motivation fördert, Kosten spart und steuerlich attraktiv ist. Arbeitgeber können netto mehr Wert bieten – ohne höhere Bruttolöhne.
Eine steuerfreie Sachbezugskarte ersetzt keine Gehaltserhöhung, sie ergänzt sie sinnvoll. Statt rund 35 € netto aus 50 € Bruttolohn bleiben hier tatsächlich 50 € beim Mitarbeitenden – steuerfrei.
Unternehmen sparen Lohnnebenkosten und zeigen gleichzeitig Wertschätzung. Mitarbeitende spüren den Vorteil direkt beim Einkaufen, was die Bindung ans Unternehmen stärkt.
Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel ist das ein messbarer Vorteil. Viele Firmen nutzen die Karte zudem, um regionale Händler zu unterstützen – eine doppelte Wirkung: Motivation im Team, Kaufkraft in der Region.
Wie stärkt die Sachbezugskarte die regionale Wirtschaft?
Wenn Unternehmen regionale Sachbezugssysteme nutzen, fließt Kaufkraft gezielt in lokale Geschäfte statt wie bei überregionalen Globalplayern zu großen Handelsketten, Mineralölgesellschaften oder Geschäften auf der grünen Wiese.
Regionale Gutscheinsysteme wie LocalBon Stadtgutscheine oder die regionale Begrenzung der LocalBon master Sachbezugsgutscheine wie z.B. der SchwarzwaldBonus, kombinieren steuerliche Vorteile mit Standortförderung. Arbeitgeber können die 50 € monatlich so einsetzen, dass sie Mitarbeitende motivieren – und gleichzeitig den Einzelhandel, die Gastronomie und lokale Dienstleister vor Ort stärken.
Das schafft einen Wirtschaftskreislauf, der alle Beteiligten profitieren lässt: Arbeitgeber, Mitarbeitende und die Stadt. Besonders für Stadtmarketing und Werbegemeinschaften ist das ein wirksames Werkzeug zur Kaufkraftbindung.
Fazit: Warum jetzt handeln lohnt
Die 50 €-Sachbezugsregel ist ein einfaches, steuerfreies Instrument für Motivation und Standortstärkung – wer sie nutzt, hat klaren Wettbewerbsvorteil.
Sachbezugskarten verbinden Arbeitgeberattraktivität mit regionalem Mehrwert. Ob als LocalBon Master-Karte oder als Stadtgutschein – sie schaffen Motivation, fördern Identifikation und halten Geld im regionalen Umlauf.
Wer jetzt handelt, spart Steuern, stärkt sein Team und unterstützt die lokale Wirtschaft.
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FAQ – Häufige Fragen
Was passiert, wenn die 50 €-Grenze überschritten wird?
Dann wird der gesamte Betrag steuer- und sozialabgabenpflichtig. Es zählt der Monat der Aufladung, nicht der Nutzung.
Kann eine Sachbezugskarte auch digital verwaltet werden?
Ja. Moderne Systeme wie LocalBon Master bieten digitale Portale zur Verwaltung, Aufladung und Übersicht der Kartennutzung.
Dürfen auch kommunale Arbeitgeber Sachbezüge zahlen?
Ja. Nach § 8 Abs. 2 EStG können auch öffentliche Arbeitgeber die 50 € monatlich steuerfrei gewähren – unabhängig von Tarifverträgen.
Sind Sachbezugskarten auf bestimmte Geschäfte beschränkt?
Das hängt vom Anbieter ab. Regionale Systeme wie LocalBon Stadtgutscheinsysteme fördern lokale Geschäfte. Auch die LocalBon master Sachbezugskarte kann regional begrenzt werden, ist aber generell auch bundesweit bei allen Mastercard-Akzeptanzstellen einsetzbar.
John Großpietsch ist CEO von LocalBon und schreibt regelmäßig über moderne Gutscheinsysteme, Arbeitgebergutscheine und Sachbezugsmodelle im Unternehmenskontext. Sein Fokus liegt auf den technologischen Entwicklungen hinter Stadt- und Geschenkgutscheinen, Kundenkarten und digitalen Benefit-Lösungen. Mit besonderem Interesse analysiert er die Auswirkungen solcher Systeme auf den stationären Einzelhandel und beleuchtet Trends rund um die digitale Transformation von Innenstädten. Seine Beiträge richten sich an Entscheider in Stadtmarketing, Handel und HR – mit dem Ziel, praxisnahe Einblicke zu geben und digitale Entwicklungen verständlich einzuordnen.
