HR-Verantwortlicher verwaltet steuerfreie Sachleistungen digital über eine Sachbezugskarte am Laptop.

Die LocalBon master Sachbezugskarte: steuerkonform, digital, PLZ-basiert einlösbar

 

Die LocalBon master Sachbezugskarte ist eine Sachbezugskarte zur Gewährung steuerfreier Sachleistungen. Sie erfüllt die Vorgaben des § 8 EStG und des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG. Die Einlösung erfolgt innerhalb definierter PLZ-Bereiche. Verwaltung und Aufladung sind digital organisiert.

Sachleistungen sind für Arbeitgeber ein wirksames Instrument. Voraussetzung ist eine klare Abgrenzung zur Geldleistung.
Genau daran scheitern viele Modelle in der Praxis. Die LocalBon master Sachbezugskarte erfüllt die gesetzlichen Anforderungen und lässt sich digital und kontrolliert einsetzen.

Was ist eine Sachbezugskarte?

Eine Sachbezugskarte ist ein Instrument zur Gewährung von Sachleistungen. Sie dient nicht der Auszahlung von Geld. Sie ermöglicht steuerfreie Sachzuwendungen rechtssicher auszuzahlen, z.B. bis 50 Euro monatlich oder 60 Euro für besondere Anlässe.

Sachbezüge sind vom Arbeitgeber gewährte Leistungen , die nicht in Bargeld ausbezahlt werden dürfen (§ 8 Abs. 2 Satz 1 EStG).
Seit 2020 ist gesetzlich klar geregelt, dass zweckgebundene Geldleistungen, Kostenerstattungen oder Geldsurrogate keine Sachbezüge sind. Sie gelten als Geldleistungen und sind vom ersten Euro an steuerpflichtig (§ 8 Abs. 1 Satz 2 EStG).

Eine Sachbezugskarte wie die LocalBon master ist daher kein Ersatz für Gehalt. Sie ist ein technisches Mittel, um Sachleistungen korrekt und steuerkonform auszugeben.

👉 Eine kompakte Einordnung bietet der Überblick zu steuerfreien Sachbezügen auf localbon.de >hier.

 

Warum bleiben Gutscheine und Geldkarten als Sachbezug zulässig?

Gutscheine dürfen weiterhin als Sachbezug eingesetzt werden. Voraussetzung ist die Einhaltung der ZAG-Kriterien. Die LocalBon master Sachbezugskarte erfüllt diese Vorgaben.

Der Gesetzgeber hat bewusst eine Ausnahme geschaffen (§ 8 Abs. 1 Satz 3 EStG). Gutscheine und Geldkarten bleiben Sachbezug, wenn sie ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen.

Ziel ist es, zweckgebundene Sachzuwendungen weiterhin zu ermöglichen, ohne sie als Zahlungsdienste einzuordnen.

Damit diese Ausnahme greift, muss das Instrument einem begrenzten Netzwerk zugeordnet sein oder einer anderen zulässigen ZAG-Kategorie entsprechen.

👉 Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG. >hier
👉 Eine praxisnahe Auslegung liefert das BaFin-Merkblatt zum ZAG. >hier

 

Was bedeutet „begrenztes Netzwerk“ nach dem ZAG?

Ein begrenztes Netzwerk schränkt die Einlösung von Gutscheinguthaben bewusst ein. Das ist Voraussetzung für die Sachbezugseigenschaft. Die LocalBon master Sachbezugskarte setzt diese Begrenzung über PLZ-Bereiche um.

Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz nterscheidet drei relevante Kategorien:

Limitierte Netze (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 a ZAG), z. B. City- oder Regionalgutscheine
Limitierte Produktpalette (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 b ZAG), z. B. Tank- oder Fitnesskarten
Instrumente zu steuerlichen und sozialen Zwecken (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 c ZAG), z. B. Essensmarken

Die LocalBon master Sachbezugskarte fällt unter das begrenzte Netzwerk (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 a ZAG). Die Einlösung wird technisch über definierte PLZ-Bereiche gesteuert.

Diese Bereiche können flexibel gestaltet werden: von einzelnen PLZ-Gebieten, die sich als benachbarte PLZ-Bereiche kombinieren lassen, bis hin zu großen Einlösebereichen mit bis zu neun PLZ-Zonen.

Die Auswahl kann pro Mitarbeitendem individuell erfolgen. Das ist relevant für Einpendler, Außendienst oder im Fall mehrerer Betriebsstandorte.

👉 Die rechtliche Einordnung erläutert das BaFin-Merkblatt zum begrenzten Netzwerk. >hier

 

Wie groß ist das Akzeptanzstellennetz der LocalBon master Sachbezugskarte?

In Deutschland stehen über eine Million Akzeptanzstellen zur Verfügung. In einzelnen PLZ-Bereichen sind es bis zu 25.000. Das basiert auf dem Mastercard-Netzwerk.

Die LocalBon master Sachbezugskarte nutzt die bestehende Mastercard-Infrastruktur. Dadurch ergibt sich ein sehr großes Akzeptanzstellennetz.

 

Welche Vorteile bietet LocalBon master für Arbeitgeber?

LocalBon master reduziert Aufwand und Kosten. Die Verwaltung ist digital. Die Karte ist langfristig wirtschaftlich.

Ein zentraler Vorteil ist die Kartenlaufzeit von fünf Jahren statt der oft üblichen drei Jahre. Das senkt die Kartenkosten über die Laufueit gerechnet deutlich.

Die Aufladung der Gutscheinkarten erfolgt über ein Arbeitgeber-Onlineportal. Eine Besonderheit ist, dass die Aufladungen auch direkt per Überweisung mit den Gehaltsüberweisungen erfolgen können. Ein zusätzlicher Prozess entfällt.

Weitere Vorteile für Arbeitgeber:
– keine Einrichtungsgebühren
– individuelle Serviceberatung
– kostenfreie Ersatzkarten
– individuelles Kartendesign ab Karte 1
– kompatibel mit allen gängigen Abrechnungssystemen

Zusätzlich wirkt der Sachbezug motivierend. Nicht als Gehaltsersatz, sondern als bewusst wahrgenommene Zusatzleistung.

👉 Details zur Umsetzung finden sich auf der Seite zur LocalBon master Sachbezugskarte >hier

 

Welche Vorteile haben Mitarbeitende?

  • Die Nutzung ist einfach.
  • Die Verwaltung läuft per App.
  • Zahlen funktioniert auch mobil.

Mitarbeitende verwalten ihre Karte über die VIMpay App. Dort sind Guthaben und Umsätze jederzeit sichtbar.

Die Karte lässt sich zusätzlich in Apple Pay und Google Pay integrieren. Damit kann auch ohne physische Karte gezahlt werden.

Das erhöht die Akzeptanz im Alltag und reduziert Rückfragen an HR.

 

Fazit – Was sollten Arbeitgeber jetzt tun?

Sachleistungen sind ein wirksamer Benefit. Voraussetzung ist eine rechtssichere Umsetzung. Die LocalBon master Sachbezugskarte erfüllt diese Anforderungen.

Arbeitgeber sollten prüfen, welche PLZ-Bereiche zu ihrer Belegschaft passen und wie sie Sachleistungen sinnvoll integrieren wollen.

 

Zusammenfassung 

Die LocalBon master Sachbezugskarte ist eine, auf die Belange der Arbeitgeber zugeschnittene Lösung. Sie dient zur Gewährung steuerfreier Sachleistungen. Die Einlösung erfolgt in definierten PLZ-Bereichen. Verwaltung und Nutzung sind vollständig digital.

 

Wenn du prüfen willst,

👉 ob die LocalBon master Sachbezugskarte zu deinem Unternehmen passt, melde dich kurz.

FAQ – Häufige Fragen

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Was ist der Unterschied zwischen Sachbezug und Geldleistung?

Ein Sachbezug liegt vor, wenn der Arbeitgeber eine Leistung gewährt, die nicht in Geld besteht. Geldleistungen sind Geldzahlungen, Kostenerstattungen oder geldgleiche Vorteile und immer steuerpflichtig. Seit 2020 stellt das Gesetz klar, dass auch zweckgebundene Geldleistungen keine Sachbezüge sind. Nur Gutscheine oder Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die ZAG-Kriterien erfüllen, gelten weiterhin als Sachbezug.

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Warum ist eine Begrenzung der Einlösung notwendig?

Sie ist Voraussetzung für die Sachbezugseigenschaft nach dem ZAG.

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Wie viele Akzeptanzstellen gibt es?

Über eine Million in Deutschland, abhängig vom PLZ-Bereich, je PLZ-Bereich bis 25.000.

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Kann der Einlösebereich je Mitarbeitendem gewählt werden?

Ja. Auch mehrere unterschiedliche PLZ-Bereiche sind möglich.

Über den Autor:

John Großpietsch ist CEO von LocalBon und schreibt regelmäßig über moderne Gutscheinsysteme, Arbeitgebergutscheine und Sachbezugsmodelle im Unternehmenskontext. Sein Fokus liegt auf den technologischen Entwicklungen hinter Stadt- und Geschenkgutscheinen, Kundenkarten und digitalen Benefit-Lösungen. Mit besonderem Interesse analysiert er die Auswirkungen solcher Systeme auf den stationären Einzelhandel und beleuchtet Trends rund um die digitale Transformation von Innenstädten. Seine Beiträge richten sich an Entscheider in Stadtmarketing, Handel und HR – mit dem Ziel, praxisnahe Einblicke zu geben und digitale Entwicklungen verständlich einzuordnen.

LocalBon Logo mit stilisiertem QR-Element und Schriftzug in Schwarz und Rot.
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