Mit der neuen elektronischen Gutscheinverwaltung LocalBon geht der Handels- und Gewerbeverein Zell am Harmersbach neue Wege. Am Verkaufsoffenen Sonntag im Mai 2022 wurden die neuen „Zeller Gutscheinkärtle“ und das „Harmersbachtal Jobkärtle“ vorgestellt.
Schon Anfang der 1990er Jahre hat der Handels- und Gewerbeverein Zell am Harmersbach festgestellt, dass Gutscheine für den Einzelhandel und die Gastronomie ein wichtiger Umsatzfaktor sind. Der Zeller Geschenkgutschein wurde über die Jahre zu einem echten Erfolgsmodell. Mit der „Digitalisierung“, sprich der elektronischen Verwaltung wurden die Gutscheine nun noch attraktiver für die Kunden und einfacher für die Mitgliedsbetriebe bei der Gutscheinannahme und Abrechnung.
„Wir bleiben am Puls der Zeit und haben beschlossen, eine digitale Gutscheinkarte einzuführen“, informierte das HGV-Vorstandsteam Paul Lehmann, Andrea Giesler und Jutta Schmid im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Hotel Klosterbräustuben kurz vor Ostern. Dass das auch die Mitgliedsunternehmen so sahen zeigte die hohe Präsenz an diesem Abend. Anwesend waren auch Vertreter der örtlichen Volksbank und Sparkasse, wo bisher die Ausgabe und Abwicklung des Geldverkehrs der Papiergutscheine kostenlos für den Handels- und Gewerbeverein abgewickelt wurde.
Für die Umstellung auf eine elektronische Gutscheinverwaltung wurden mehrere Angebote von Systemanbietern geprüft. Die Entscheidung fiel letztlich für das LocalBon Gutscheinsystem des örtlichen Anbieters Großpietsch Produkt-PR.
Im Zuge der Umstellung auf das neue „Zeller Gutscheinkärtle“ wurde auch ein zweiter Baustein eingeführt, das „Harmersbachtal Jobkärtle“. Damit haben Arbeitgeber im gesamten Harmersbachtal, sprich in den Kommunen Zell am Harmersbach, Oberharmerbach, Nordrach und Biberach die Möglichkeit, die Sachbezüge für ihre Mitarbeiter rechtssicher auszuzahlen und dabei den exklusiven Firmenservice von LocalBon in Anspruch zu nehmen, um Zeit und personelle Ressourcen zu sparen. So entsteht eine Win-Win-Win Situation für Arbeitgeber, Mitarbeiter und die Region, weil die so ausbezahlten Sachbezüge als Kaufkraft ausschließlich in die regionalen Handles- und Gewerbebetriebe fließen.