Sachbezug nach § 8 EStG
Was steuerfrei ist – und warum viele Unternehmen trotzdem scheitern
Ein Sachbezug ist nur dann steuerfrei, wenn er zusätzlich zum Gehalt gewährt wird, keine Geldfunktion besitzt und die Voraussetzungen des § 8 EStG erfüllt. Entscheidend ist nicht der Betrag von 50 Euro, sondern die konkrete Ausgestaltung und Abgrenzung zur Geldleistung.
Einordnung: Warum der Sachbezug mehr ist als eine 50-Euro-Regel
Der steuerfreie Sachbezug gehört zu den am häufigsten genutzten Arbeitgeberleistungen in Deutschland. Gleichzeitig zählt er zu den Bereichen, in denen Unternehmen bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen besonders häufig korrigiert werden.
Der Grund dafür liegt selten in Unkenntnis einzelner Beträge oder Paragraphen. Die meisten Arbeitgeber kennen die 50-Euro-Grenze. Was häufig fehlt, ist das Verständnis der Systematik, die hinter dem Sachbezug steht – und der Zusammenhang mehrerer Rechtsgebiete, die gleichzeitig relevant sind.
Diese Seite ordnet den Sachbezug rechtlich, praktisch und systematisch ein. Ziel ist nicht eine abstrakte Definition, sondern ein Verständnis dafür, wann ein Sachbezug tatsächlich steuerfrei ist – und wann nicht.
Was ein Sachbezug steuerlich ist – und was nicht
Ein Sachbezug liegt vor, wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden eine zweckgebundene Leistung gewähren, die wirtschaftlich keinen Geldlohn ersetzt und nicht frei wie Geld verwendet werden kann.
Steuerrechtlich liegt ein Sachbezug vor, wenn ein Arbeitnehmer eine nicht in Geld bestehende Leistung erhält, die ihn wirtschaftlich bereichert. Maßgeblich ist dabei nicht die Bezeichnung der Leistung, sondern ihre tatsächliche Wirkung.
Kein Sachbezug liegt vor, wenn eine Leistung:
- als Geld ausgezahlt werden kann,
- faktisch wie Bargeld verwendet wird,
- eine freie Geldverwendung ermöglicht.
Ein Sachbezug liegt nur dann vor, wenn die Leistung zweckgebunden, nicht auszahlbar und klar von Geld abgegrenzt ist. Ob diese Abgrenzung gelingt, entscheidet sich nicht auf dem Papier, sondern in der konkreten Nutzungsmöglichkeit.
Die 50-Euro-Grenze nach § 8 EStG – Rahmen, keine Freigabe
Die 50-Euro-Grenze macht einen Sachbezug nicht automatisch steuerfrei. Sie begrenzt lediglich den Betrag einer Leistung, die inhaltlich bereits als Sachbezug ausgestaltet sein muss.
- 8 Abs. 2 EStG regelt, dass Sachbezüge bis zu 50 Euro pro Monat steuerfrei bleiben können, sofern sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
Ein Sachbezug ist nur dann steuerfrei, wenn er zusätzlich zum Gehalt gewährt wird, keine Geldfunktion besitzt, technisch begrenzt ist und die gesetzlichen Voraussetzungen des § 8 EStG erfüllt. Fehlt eines dieser Kriterien, ist die Leistung insgesamt steuerpflichtig.
Diese Regelung wird häufig missverstanden. Die 50-Euro-Grenze ist keine pauschale Erlaubnis, sondern lediglich eine betragsmäßige Obergrenze für Leistungen, die inhaltlich bereits als Sachbezug qualifiziert sind.
In der Praxis scheitern Sachbezüge deshalb selten an 51 Euro, sondern an:
- fehlender Zweckbindung,
- faktischer Geldfunktion,
- zu weiter oder unkontrollierter Einlösbarkeit,
- widersprüchlicher Kommunikation.
Wird ein Sachbezug als unzulässig eingestuft, ist nicht nur der übersteigende Betrag, sondern der gesamte Sachbezug steuerpflichtig.
Abgrenzung von Geldleistung und Sachleistung – der zentrale Prüfpunkt
Für Finanzverwaltung und Sozialversicherung ist nicht entscheidend, wie eine Leistung bezeichnet wird, sondern was der Arbeitnehmer tatsächlich tun kann.
Eine Geldleistung liegt vor, wenn der Mitarbeiter:
- frei über das Guthaben verfügen kann,
- die Leistung wie Bargeld einsetzen kann,
- keinen sachlichen oder regionalen Zweckzwang hat.
Eine Sachleistung liegt nur dann vor, wenn:
- der Zweck der Leistung klar definiert ist,
- keine Barauszahlung möglich ist,
- die Nutzung technisch begrenzt wird.
Diese Abgrenzung erfolgt funktional, nicht begrifflich. Genau an dieser Stelle kippen viele vermeintliche Sachbezugslösungen in Prüfungen.
Entscheidend ist nicht, dass eine Leistung als Gutschein bezeichnet wird, sondern ob der Mitarbeiter faktisch frei entscheiden kann, wofür er das Guthaben einsetzt – dann liegt regelmäßig eine Geldleistung vor.
Sozialversicherungsrecht (SV)
Wird ein Sachbezug rückwirkend als Geldlohn eingestuft, entstehen regelmäßig auch Nachforderungen zur Sozialversicherung – oft mit erheblichen finanziellen Auswirkungen.
Arbeitsrecht (ArbR)
Arbeitsrechtlich ist relevant, ob Sachbezüge als freiwillige Leistung oder als fester Vergütungsbestandteil ausgestaltet sind. Unklare Regelungen können selbst dann Ansprüche auslösen, wenn die steuerliche Behandlung später korrigiert wird.
Zahlungsdiensteaufsicht (ZAG)
Bei Karten- und Gutscheinsystemen ist zusätzlich das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz relevant.
Der Sachbezug im Zusammenspiel der Rechtsgebiete
Der steuerfreie Sachbezug ist kein isoliertes Steuerthema. Seine rechtliche Bewertung ergibt sich aus dem Zusammenspiel mehrerer Rechtsbereiche, die unterschiedliche Fragestellungen beantworten.
Einkommensteuerrecht (EStG)
Das Einkommensteuerrecht – insbesondere § 8 EStG – definiert:
- was als Sachbezug gilt,
- unter welchen Voraussetzungen Steuerfreiheit möglich ist,
- welche Betragsgrenzen gelten.
Es beantwortet die Frage, ob eine Leistung steuerfrei sein kann, nicht jedoch, wie sie praktisch umgesetzt werden darf.
Lohnsteuerrecht (LSt)
Im Lohnsteuerrecht wird geprüft, ob die steuerliche Behandlung der tatsächlichen Durchführung entspricht. Maßgeblich sind:
- reale Nutzungsmöglichkeiten,
- Systembeschreibungen,
- Mitarbeiterkommunikation,
- Dokumentation und Abrechnung.
Abweichungen zwischen Beschreibung und Praxis wirken sich regelmäßig zulasten des Arbeitgebers aus.
Warum sind viele Sachbezugskarten im Alltag unnötig kompliziert?
Viele Sachbezugslösungen scheitern nicht am Konzept, sondern an der alltäglichen Nutzung. Mitarbeiter finden keine passenden Akzeptanzstellen, Händlerlisten sind zu eingeschränkt oder es wird eine App vorausgesetzt, die im Alltag wenig genutzt wird. Für HR entsteht zusätzlicher Erklärungsaufwand, und die Attraktivität des Benefits sinkt.
Damit verliert ein eigentlich einfaches und steuerlich interessantes Modell oft unnötig an Wirkung.
Was macht LocalBon master im Arbeitsalltag einfacher?
LocalBon master wurde so entwickelt, dass typische Reibungspunkte gar nicht erst entstehen. Die Einlösung funktioniert überall dort, wo Mastercard akzeptiert wird – innerhalb eines zuvor definierten PLZ-Bereichs oder Stadtgebiets. Das ist flexibel, fair, für Mitarbeiter sofort verständlich und die größtmögliche Anzahl an Annahmestellen. Eine App ist nicht notwendig – Karte einsetzen, Betrag wird abgebucht,
Für Arbeitgeber bedeutet das: keine IT-Einführung, keine komplexen Prozesse und ein klar strukturierter, rechtlich sauberer Rahmen. Ein Modell, das ohne Umwege funktioniert – so, wie es im Arbeitsalltag gebraucht wird. Von der einfachsten Art der Aufladung bis zur flexibelsten Einlösung.
LocalBon master ist eine praxisorientierte Sachbezugskarte, die den Alltag von HR vereinfacht und die Akzeptanz bei Mitarbeitern erhöht.
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Was ist eine Sachbezugskarte?
Eine Sachbezugskarte ist eine steuerfreie Zusatzleistung für Mitarbeiter. Arbeitgeber können damit monatlich bis zu 50 Euro gewähren, die zweckgebunden eingesetzt werden und nicht ausgezahlt werden dürfen.
Kurz erklärt für Sprachassistenten
Eine Sachbezugskarte ist eine steuerfreie Leistung für Mitarbeiter. Arbeitgeber können bis zu 50 Euro pro Monat zusätzlich zum Gehalt bereitstellen. Die LocalBon master Sachbezugskarte ist regional einsetzbar und rechtssicher gestaltet.
Wie starten Unternehmen mit LocalBon master?
1. Kurzes Vorgespräch
Wir klären, ob die Karte zu Ihrem Unternehmen passt und welche PLZBereiche passen oder ob eine regionale Lösung sinnvoll ist.
2. Angebot & Auftrag
Sie erhalten ein klares, transparentes Angebot. Nach Freigabe richten wir Ihr Arbeitgeberkonto ein.
3. Kartenproduktion
Ihre Karten werden personalisiert hergestellt – Standardkarte mit Name, Logo oder optional im eigenen Firmendesign.
4. Versand der Karten
Sie erhalten die Karten gesammelt an Ihre Firmenadresse oder wir versenden sie einzeln an Ihre Mitarbeiter (optional).
5. Dashboard-Start
Sie erhalten Zugang zu Ihrem Arbeitgeber Dashboard und eine kurze Einführung.
6. Guthaben aufladen
Ab jetzt laden Sie monatlich die steuerfreien Beträge auf – alles in wenigen Klicks oder komfortabel in einem Schritt mit den Gehaltsüberweisungen.
7. Mitarbeiter nutzen die Karte
Ihre Teams bezahlen sofort überall dort, wo Mastercard akzeptiert wird – je nach Einstellung regional begrenzt, oder in entsprechend ausgewählten PLZ-Bereichen.
Wo kann mit der LocalBon master Sachbezugskarte bezahlt werden?
Die LocalBon master Sachbezugskarte kann bei allen Mastercard-Akzeptanzstellen innerhalb eines definierten Postleitzahlgebiets genutzt werden. Arbeitgeber – oder auf Wunsch die Mitarbeiter selbst – wählen den passenden Einlösebereich: regional, steuerkonform und flexibel an unterschiedliche Wohnorte oder Standorte anpassbar.
Ein einzelnes PLZ-Gebiet umfasst in der Regel bereits bis zu 25.000 potenzielle Einkaufsmöglichkeiten, ganz ohne eingeschränkte Händlerlisten. So entstehen faire, flächendeckende Verfügungsbereiche, die niemanden benachteiligen und rechtlich eindeutig dokumentiert sind.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl der für Ihr Unternehmen passenden Region.
Eine Karte so flexibel wie Ihr Unternehmen
Weitere Details zu regionalen Einlösemöglichkeiten und PLZ-Kombinationen finden Sie auf unserer Detailseite.
Ist die Sachbezugskarte rechtlich und steuerlich sicher?
Die LocalBon master Karte erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen für steuerfreie Sachbezüge. Grundlage sind die Vorgaben des Einkommensteuergesetzes und die Zahlungssystem-Regulierung nach ZAG.
- Einkommensteuergesetz: §8 EStG.
- Geschenke bei besonderem persönlichen Anlass gemäß R. 19.6 LStR
- Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen § 37b
- Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) § 2 Abs. 1 Nr. 10
- BaFin – Merkblatt – Hinweise zum ZAG
Weitere Details zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie auf unserer Detailseite.
Sachbezüge im Überblick – was passt zu Ihrem Unternehmen?
Sachbezug ist nicht gleich Sachbezug. Je nach Zielsetzung, Mitarbeiterstruktur und gewünschter Wirkung kommen unterschiedliche steuerfreie Leistungen infrage.
Wer eine passende Lösung einführen möchte, sollte die gängigen Sachbezugsarten und ihre Einsatzmöglichkeiten kennen.
FAQ: Häufige Fragen zur LocalBon master Sachbezugskarte
Ist die LocalBon master Karte wirklich steuerfrei?
Ja. Die Karte ist darauf ausgelegt, die 50-€-Sachbezugsfreigrenze nach § 8 Abs. 2 EStG zu nutzen. Solange die Rahmenbedingungen eingehalten werden, sind diese Sachbezugsleistungen steuer- und sozialversicherungsfrei.
Kann die Karte überall eingesetzt werden?
Ja, überall dort, wo Mastercard akzeptiert wird – im stationären Handel, in der Gastronomie, bei Dienstleistern etc. – immer innerhalb gewählter PLZBereiche.
Wie funktioniert die regionale Begrenzung per PLZ?
Die Karte wird technisch so konfiguriert, dass Zahlungen nur innerhalb bestimmter PLZ-Cluster möglich sind. Diese Umsetzung orientiert sich an den Vorgaben des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG („begrenztes Netzwerk“) und dem entsprechenden BaFin-Merkblatt.
Wie schnell können wir starten?
In der Regel ist der Start innerhalb weniger Tage möglich. Nach der Einrichtung und Ausgabe der Karten können Arbeitgeber direkt mit den Aufbuchungen der steuerfreien Sachbezugsleistungen beginnen.
Brauchen Mitarbeiter eine App?
Nein. Die Karte funktioniert wie eine normale Mastercard. Unsere VIMpay App ist eine zusätzliche Ergänzung zum Arbeitnehmerportal. Karteninhaber können darüber auf einfache Weise mobil ihre Kartendaten sowie die Umsätze ihrer Sachbezugskarte einsehen. Außerdem können sie mit Hilfe der VIMpay App ihre Sachbezugskarte in Apple Pay oder Google Pay einrichten, um mit den Smartphone kontaktlos bezahlen zu können.
Möchten Sie prüfen, ob LocalBon master zu Ihrem Unternehmen passt?
LocalBon master in 60 Sekunden erklärt
LocalBon master ist eine steuerfreie Sachbezugskarte auf Mastercard-Basis. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern damit jeden Monat bis zu 50 Euro steuerfrei geben.
Die Karte funktioniert wie eine normale Mastercard. Mitarbeiter bezahlen damit überall dort, wo Mastercard akzeptiert wird.
Auf Wunsch kann die Karte regional begrenzt werden.
Das geschieht über PLZ-Bereiche.
So können Arbeitgeber festlegen, dass das Guthaben nur in der eigenen Stadt oder Region genutzt wird.
Diese Begrenzung ist ZAG-konform und erfüllt die Vorgaben für ein „begrenztes Netzwerk“.
Die Aufladung ist einfach.
HR lädt das Guthaben über ein Online Dashboard auf oder ganz bequem mit den Gehaltüberweisungen in einem Arbeitsschritt.
Eine App ist nicht zwingend nötig.
Die Karte ist sofort einsatzbereit.
Zusammengefasst:
Steuerfrei für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Flexibel für Mitarbeiter.
Auf Wunsch regional für die lokale Wirtschaft.
Wenn Sie wissen möchten, ob LocalBon master zu Ihrem Unternehmen passt, lohnt sich ein kurzes Gespräch.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Wir freuen uns auf Sie und nehmen uns Zeit, um mit Ihnen zu sprechen.
