Grafische Darstellung einer Sachbezugskarte mit den steuerlichen Grenzen: 50 € steuerfrei nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, 60 € steuerfrei nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG und Sachzuwendungen nach § 37b EStG mit 30 % Pauschalsteuer.

37b EStG: Pauschalversteuerte Sachzuwendungen richtig nutze

37b EStG ermöglicht Arbeitgebern, Sachzuwendungen pauschal mit 30 % zu versteuern. Mitarbeitende erhalten den vollen Wert netto, Unternehmen reduzieren Lohnnebenkosten und ergänzen steuerfreie Sachbezüge nach § 8 EStG zu einem optimalen Drei-Stufen-Modell.

 

Was regelt § 37b EStG konkret – und warum ist das relevant?

37b EStG erlaubt Unternehmen, bestimmte Sachzuwendungen pauschal mit 30 % zu versteuern. Damit entfällt die individuelle Lohn- oder Einkommensteuer des Mitarbeiters. Der Vorteil: Der Mitarbeiter erhält den vollen Wert der Zuwendung netto, das Unternehmen trägt die Pauschalsteuer.

Warum ist das in der Praxis so wirkungsvoll?

Normale Bonuszahlungen verlieren durch Steuern und Sozialabgaben massiv an Effekt. Von 200 € Bruttobonus kommen oft nur 110–130 € an.
Bei § 37b kommt 100 % des Betrags an – steuerlich sauber und revisionsfest.

 

Für welche Anlässe darf § 37b EStG genutzt werden?

Die Regelung gilt ausschließlich für einmalige, nicht laufende Sachzuwendungen. Beispiele:

  • Projekt- oder Teamprämien
  • Jubiläumszuwendungen
  • Sonderaktionen oder Gewinnspiele
  • Incentives für besondere Leistungen
  • Geschenke an Kunden und Geschäftspartner

Wo verläuft die Grenze zur normalen Vergütung?

Sobald Zahlungen regelmäßig erfolgen oder eine Gegenleistung für Arbeit darstellen, ist § 37b unzulässig. Dann handelt es sich steuerlich um Lohn.

 

Welche Betragsgrenzen gelten und was zählt als Sachzuwendung?

Die Obergrenze liegt bei 10.000 € pro Empfänger und Jahr.
Sachzuwendungen sind ausschließlich Nicht-Geldleistungen:

  • Gutscheine
  • Sachprämien
  • regional begrenzte Sachbezugskarten
  • zweckgebundene Guthaben

Was ist wichtig bei Gutscheinen und Karten?

Sie müssen den Vorgaben aus § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG entsprechen.

👉BaFin-Hinweis: hier

👉Gesetzestext: hier

👉Die LocalBon master Sachbezugskarte erfüllt diese Voraussetzungen und trennt gleichzeitig die verschiedenen steuerlichen Kategorien: hier

 

Wie kombiniert man § 37b optimal mit steuerfreien Sachbezügen?

Ein effizientes System besteht aus drei steuerlichen Stufen, die sich ergänzen:

  1. 50 € monatlicher steuerfreier Sachbezug
    (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG)
  2. 60 € bei persönlichen Anlässen
    (§ 8 Abs. 2 Satz 9 EStG)
  3. Einmalige Anerkennungen über § 37b EStG

👉Steuerfreie Sachbezüge im Überblick hier:

Warum ist die Kombination so stark?

Die drei Stufen decken alles ab:

  • laufende Wertschätzung
  • persönliche Ereignisse
  • einmalige Sonderleistungen

Alle drei können auf derselben LocalBon master Karte getrennt geführt werden.

Weitere Infos:
https://localbon.de/fa-localbon-master/

 

Welche Risiken bestehen und wie vermeidet man Fehler?

Typische Fehler:

  • unzulässige Regelmäßigkeit
  • fehlende Dokumentation des Anlasses
  • Vermischung mit Lohnbestandteilen
  • Nutzung von Karten, die ZAG-Anforderungen nicht erfüllen
  • fehlende Trennung der steuerlichen Kategorien

Wie löst ein sauberes System diese Probleme?

Ein revisionssicheres System wie LocalBon master ordnet jede Zahlung automatisch einer Kategorie zu.
Anlass, Datum, Betrag und steuerliche Einstufung sind dokumentiert.
Das ist exakt das, woran viele HR-Teams sonst scheitern.

 

Praxisbeispiel – Wie stark ist der Unterschied zum Bruttolohn?

Ein Unternehmen zahlt 200 € Projektbonus.

Variante Bruttolohn

  • Netto beim Mitarbeiter: ca. 110–130 €
  • Arbeitgeberaufwand: deutlich höher wegen Sozialabgaben

Variante § 37b EStG

  • Mitarbeiter erhält 200 € netto
  • Arbeitgeber zahlt 60 € Pauschalsteuer
  • Sauber, kalkulierbar, emotional wirksam

Nutzen Sie die Vorteile jetzt für Ihr Unternehmen:

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FAQ – Häufige Fragen

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Ist § 37b auch für Kunden und Geschäftspartner möglich?

Ja, § 37b gilt ausdrücklich auch für Geschäftspartner. Die Obergrenze von 10.000 € pro Jahr bleibt jedoch bestehen.

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Können Zuwendungen digital erfolgen?

Ja, z. B. als Guthaben auf einer Sachbezugskarte – Voraussetzung ist die ZAG-Konformität.

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Lässt sich § 37b mit den 50 € und 60 € kombinieren?

Ja. Alle drei Regelungen gelten unabhängig voneinander und können gemeinsam genutzt werden.

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Muss der Mitarbeiter irgendetwas dokumentieren oder versteuern?

Nein. Die Pauschalsteuer trägt allein der Arbeitgeber. Für den Mitarbeiter ist die Leistung vollständig steuerfrei.

Über den Autor:

John Großpietsch ist CEO von LocalBon und schreibt regelmäßig über moderne Gutscheinsysteme, Arbeitgebergutscheine und Sachbezugsmodelle im Unternehmenskontext. Sein Fokus liegt auf den technologischen Entwicklungen hinter Stadt- und Geschenkgutscheinen, Kundenkarten und digitalen Benefit-Lösungen. Mit besonderem Interesse analysiert er die Auswirkungen solcher Systeme auf den stationären Einzelhandel und beleuchtet Trends rund um die digitale Transformation von Innenstädten. Seine Beiträge richten sich an Entscheider in Stadtmarketing, Handel und HR – mit dem Ziel, praxisnahe Einblicke zu geben und digitale Entwicklungen verständlich einzuordnen.

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