Sachbezugskarte rechtssicher umsetzen – so gelingt der steuerfreie Benefit
Unternehmen setzen steuerfreie Benefits rechtssicher um, wenn sie monatlich bis zu 50 Euro auf eine Sachbezugskarte laden und die Nutzung der Karte klar auf ein begrenztes Netzwerk von Akzeptanzstellen beschränken. Digitale Kartenlösungen reduzieren dabei Aufwand und Fehlerquellen.
Viele Arbeitgeber wollen ihren Mitarbeitenden mehr bieten als nur Gehalt.
Steuerfreie Benefits sind dafür ein bewährtes Mittel.
In der Praxis scheitert es jedoch oft an Unsicherheit, Bürokratie oder falschen Anbietern.
Dieser Beitrag zeigt Schritt für Schritt, wie die Umsetzung rechtssicher und ohne Mehraufwand gelingt.
Was ist ein steuerfreier Sachbezug?
Ein steuerfreier Sachbezug ist eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers.
Monatlich sind bis zu 50 Euro steuerfrei möglich. Zusätzlich gibt es Anlässe bis 60 Euro sowie pauschal besteuerte Sachzuwendungen nach § 37b EStG.
Der bekannteste steuerfreie Sachbezug ist der monatliche Freibetrag von 50 Euro.
Er gilt für laufende Zusatzleistungen, zum Beispiel über eine Sachbezugskarte.
Daneben erlaubt das Steuerrecht weitere Modelle:
Sachzuwendungen bis 60 Euro zu persönlichen Anlässen wie Geburtstag oder Hochzeit.
Sowie Sachzuwendungen, die der Arbeitgeber nach § 37b EStG pauschal versteuert.
Diese Varianten sind kein Ersatz für den 50-Euro-Sachbezug. Sie ergänzen ihn. In der Praxis werden sie oft kombiniert.
Entscheidend ist immer die saubere Trennung.
Geld ist steuerpflichtig – Sachleistungen sind es nicht – wenn sie korrekt umgesetzt werden.
👉 Eine strukturierte Übersicht zu allen steuerfreien Sachbezugsarten findest du hier:
Warum scheitern steuerfreie Benefits in der Praxis so oft?
Viele Unternehmen wählen den falschen Anbieter. Oder sie setzen Geldleistungen fälschlich als Sachbezug ein.
In der Theorie klingt der Sachbezug einfach.
In der Praxis entstehen Probleme durch Details.
Häufige Fehler sind:
– Gutscheine mit Bargeldcharakter
– fehlende Begrenzung der Einlösestellen
– unklare Dokumentation
Besonders kritisch ist die Auswahl des Kartenanbieters. Nicht jede Karte ist automatisch ein Sachbezug. Offene Prepaid-Kreditkarten sind meist unzulässig. Die Folge ist Unsicherheit. Viele HR-Abteilungen verzichten dann ganz. Dabei lässt sich das Thema sauber und schlank umsetzen.
👉 Was Arbeitgeber bei der Anbieterwahl konkret beachten müssen, erklären wir auf der Seite zur LocalBon master Sachbezugskarte:
Wie funktioniert eine rechtssichere Sachbezugskarte?
Eine rechtssichere Sachbezugskarte ist kein Bargeldersatz. Sie ist auf den Einsatz in bestimmten Regionen oder bei definierten Akzeptanzstellen begrenzt.
Der Gesetzgeber erlaubt Sachbezugskarten nur im sogenannten begrenzten Netzwerk.
Das bedeutet: Die Karte darf nicht überall einsetzbar sein.
Technisch wird das über definierte Akzeptanzstellen oder PLZ-Regionen gelöst. Genau hier trennt sich seriös von problematisch.
LocalBon master nutzt eine Mastercard-basierte Lösung. Die Einlösbarkeit ist dabei rechtlich sauber begrenzt.
So bleibt der Sachbezug steuerfrei.
Für Arbeitgeber ist das entscheidend. Sie erhalten eine moderne Karte. Und gleichzeitig rechtliche Sicherheit.
👉 Die rechtliche Grundlage dafür ergibt sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG:
👉 Ergänzend dazu das BaFin-Merkblatt zur Auslegung begrenzter Netzwerke:
Wie läuft die monatliche Auszahlung ohne Mehraufwand ab?
Die Auszahlung, sprich Aufbuchung der Sachbezugsleistungen erfolgt automatisiert. Der Arbeitgeber lädt monatlich bis zu 50 Euro auf die Karte. Er nutzt dazu das Arbeitgeberportal oder ganz bequem die mtl. Gehaltsüberweisung.
Ein häufiger Irrtum ist der angebliche Verwaltungsaufwand. Moderne Sachbezugskarten nehmen diese Arbeit ab.
Der Ablauf ist simpel:
– Mitarbeitende werden einmal angelegt
– Die Karte wird ausgegeben
– Die Aufladung erfolgt monatlich automatisch
Es sind keine Einzelabrechnungen nötig.
Kein Belegchaos.
Keine manuelle Prüfung.
Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist das relevant.
Der Sachbezug darf kein HR-Projekt werden.
Er muss nebenbei funktionieren.
👉 Wie die Umsetzung konkret aussieht, erklären wir im FAQ-Bereich zu LocalBon master:
Welche Vorteile haben Unternehmen durch steuerfreie Benefits?
Unternehmen sparen Kosten. Mitarbeitende spüren echte Wertschätzung.
Ein steuerfreier Sachbezug ersetzt keine Gehaltserhöhung. Er ergänzt sie sinnvoll.
Für Arbeitgeber bedeutet das:
– geringere Lohnnebenkosten
– planbare monatliche Ausgaben
– attraktiver Benefit im Recruiting
Für Mitarbeitende zählt etwas anderes.
Der Benefit ist sofort nutzbar.
Er fühlt sich nicht abstrakt an.
Gerade in Zeiten knapper Fachkräfte ist das relevant. Viele Bewerber vergleichen heute Benefits. Der Sachbezug ist dabei ein klarer Pluspunkt.
Fazit – was bleibt für Arbeitgeber hängen?
Steuerfreie Benefits sind kein Risiko. Sie sind ein Werkzeug.
Wer die richtige Sachbezugskarte nutzt, spart Geld und Aufwand. Und bietet Mitarbeitenden einen spürbaren Mehrwert.
Der Schlüssel liegt in der sauberen Umsetzung.
Dann wird aus einem Steuerthema ein echter Vorteil.
Zusammenfassung
Eine Sachbezugskarte ist ein steuerfreier Benefit bis 50 Euro im Monat. Ihre Verwendbarkeit muss rechtlich begrenzt sein. Digitale Lösungen machen die Umsetzung einfach. Unternehmen sparen Kosten und stärken ihre Arbeitgebermarke.
Wenn du wissen willst,
👉 ob die LocalBon master Sachbezugskarte zu deinem Unternehmen passt, melde dich kurz.
FAQ – Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Geldleistung und Sachbezug?
Was ist eine Geldleistung?
Eine Geldleistung ist frei verfügbares Geld.
Der Mitarbeiter kann es ohne Einschränkung ausgeben oder auszahlen lassen.
Geldleistungen sind immer steuer- und sozialabgabenpflichtig.
Was ist ein Sachbezug?
Ein Sachbezug ist eine zweckgebundene Leistung.
Die Nutzung ist auf bestimmte Waren, Dienstleistungen oder Akzeptanzstellen begrenzt.
Sachbezüge können bis 50 Euro pro Monat steuerfrei sein.
Wann gilt eine Leistung steuerlich als Geldleistung?
Sobald der Mitarbeiter frei über das Guthaben verfügen kann.
Das gilt zum Beispiel bei Barauszahlungen oder offenen Prepaid-Karten.
Dann liegt kein Sachbezug mehr vor.
Warum sind Sachbezüge steuerlich begünstigt?
Weil sie keinen Geldersatz darstellen.
Der Gesetzgeber erlaubt sie als zusätzlichen Vorteil zum Arbeitslohn.
Voraussetzung ist eine klare und technische Begrenzung der Nutzung.
Darf eine Sachbezugskarte wie eine Kreditkarte funktionieren?
Nein. Sie muss rechtlich begrenzt sein, sonst gilt sie als Geldersatz.
Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber?
Bei digitalen Lösungen ist er minimal und weitgehend automatisiert.
Müssen Sachbezüge zusätzlich zum Gehalt gewährt werden?
Ja. Eine Umwandlung von Gehalt ist nicht zulässig.
John Großpietsch ist CEO von LocalBon und schreibt regelmäßig über moderne Gutscheinsysteme, Arbeitgebergutscheine und Sachbezugsmodelle im Unternehmenskontext. Sein Fokus liegt auf den technologischen Entwicklungen hinter Stadt- und Geschenkgutscheinen, Kundenkarten und digitalen Benefit-Lösungen. Mit besonderem Interesse analysiert er die Auswirkungen solcher Systeme auf den stationären Einzelhandel und beleuchtet Trends rund um die digitale Transformation von Innenstädten. Seine Beiträge richten sich an Entscheider in Stadtmarketing, Handel und HR – mit dem Ziel, praxisnahe Einblicke zu geben und digitale Entwicklungen verständlich einzuordnen.
