Grafische Gegenüberstellung einer 50-Euro-Gehaltserhöhung versus einem steuerfreien Sachbezug: Oben zeigt ein orange-roter Block, dass von 50 Euro Brutto nach Steuern nur 25–30 Euro netto übrig bleiben; darunter steht als Vergleich ein grüner Block mit „50 Euro netto“ für den steuerfreien Sachbezug.

Die 50 €-Freigrenze richtig nutzen: So vermeiden Arbeitgeber teure Fehler

Viele Arbeitgeber wissen, dass sie ihren Mitarbeitenden bis zu 50 € monatlich steuerfrei geben dürfen. Doch oft ist unklar, was genau erlaubt ist – und wo Stolperfallen lauern. Wer die Regelungen richtig nutzt, spart Geld und stärkt gleichzeitig die Motivation im Team.

Was ist die 50 €-Freigrenze beim Sachbezug?

Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitenden bis zu 50 € pro Monat als Sachbezug steuer- und sozialabgabenfrei gewähren (§ 8 Abs. 2 EStG). Geldzahlungen sind ausgeschlossen.

Der steuerfreie Sachbezug gehört zu den beliebtesten Mitarbeiterbenefits in Deutschland. Statt einer klassischen Gehaltserhöhung, die mit hohen Abgaben verbunden wäre, können Arbeitgeber bis zu 50 € monatlich zusätzlich steuerfrei geben – etwa über Gutscheine oder Prepaidkarten. Wichtig ist, dass es sich um eine Sachleistung handelt, also um etwas, das nicht direkt als Bargeld auszahlbar ist.
Digitale Lösungen wie LocalBon Master erfüllen diese Voraussetzung automatisch. Die Karte funktioniert wie eine Mastercard, ist aber steuerrechtlich ein Sachbezug – und damit rechtssicher und praktisch zugleich.

👉 Der 50 Euro Sachbezug – Einkommensteuergesetz (EStG) § 8 Einnahmen: hier

Wie können Arbeitgeber die Freigrenze einhalten?

Die 50 € dürfen im Kalendermonat nicht überschritten werden. Maßgeblich ist der tatsächliche Zuflusszeitpunkt der Leistung.

Ein häufiger Fehler ist die monatliche Aufladung zu einem falschen Zeitpunkt. Entscheidend ist der Tag, an dem der Mitarbeitende tatsächlich über den Betrag verfügen kann – nicht das Buchungsdatum in der Lohnabrechnung.
Beispiel: Wird die Karte am 30. September aufgeladen, zählt der Betrag für September. Erfolgt die Gutschrift am 1. Oktober, gilt sie als Oktober-Leistung.
Mit Lösungen wie LocalBon Master lassen sich Aufladungen automatisiert und termingerecht steuern, sodass kein Risiko besteht, die Grenze versehentlich zu überschreiten.

Was ist erlaubt – und was nicht?

Erlaubt sind Sachbezüge in Form von Gutscheinen oder Geldkarten, die nur für Waren oder Dienstleistungen eingesetzt werden können. Bargeld oder Überweisungen sind nicht zulässig.

Seit dem BMF-Schreiben von 2020 gelten klare Kriterien:
Zulässig sind nur Karten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen. Reine Geldkarten mit Überweisungsfunktion sind nicht erlaubt.

👉BMF-Schreiben: Das Bundesministerium der Finanzen (BMF-Schreiben vom 15.März 2022): hier

LocalBon Master erfüllt diese Anforderungen, da sie ausschließlich an Mastercard-Akzeptanzstellen einsetzbar ist – aber keine Bargeldabhebung oder Überweisung ermöglicht.
Damit sind Arbeitgeber rechtlich auf der sicheren Seite und müssen keine Nachzahlungen befürchten.


Warum lohnt sich der steuerfreie Sachbezug für Arbeitgeber?

Sachbezüge sparen Lohnnebenkosten und erhöhen die Mitarbeitermotivation – steuerfrei bis 50 € im Monat.

Ein steuerfreier Sachbezug entspricht einer Netto-Gehaltssteigerung ohne Abgaben. Arbeitgeber sparen bis zu 20 % Lohnnebenkosten, Mitarbeitende freuen sich über einen echten Mehrwert.
Beispiel: Statt einer 50 €-Bruttolohnerhöhung (die netto oft nur 25–30 € bringt) erhalten Beschäftigte eine Sachbezugskarte im Wert von vollen 50 €.
Die Ausgabe kann zudem regional erfolgen – mit LocalBon Master auch als SchwarzwaldBonus oder Stadtgutschein-Variante, um lokale Wirtschaftskreisläufe zu stärken.

👉Ein Beispiel für regionale Lösungen ist die Schwarzwald Bonus Sachbezugskarte: hier mehr dazu

So wird ein steuerliches Instrument zu einem Werkzeug für Mitarbeiterbindung und Standortförderung.


Welche typischen Fehler sollten Arbeitgeber vermeiden?

Fehlerquellen sind meist falsche Aufladezeitpunkte, Überschreitung der 50 €-Grenze oder ungeeignete Gutscheinsysteme.

Viele Arbeitgeber verlieren den steuerfreien Vorteil, weil sie unabsichtlich gegen Detailregeln verstoßen.
Typische Fehler:

  • monatliche Aufladungen über 50 € (auch einmalig!)
  • unzulässige Kombi mit Bar- oder Gehaltsbestandteilen
  • Nutzung von Karten, die Überweisungen oder Bargeld ermöglichen
    Die Finanzverwaltung prüft diese Details genau. Ein klar definiertes System wie LocalBon Master minimiert das Risiko, da es automatisch alle gesetzlichen Kriterien erfüllt und jede Transaktion nachvollziehbar dokumentiert.

 

Fazit: Kleine Karte, große Wirkung

Der steuerfreie Sachbezug ist eines der einfachsten und effektivsten Mittel, um Mitarbeitende zu belohnen und gleichzeitig Kosten zu sparen.
Mit Lösungen wie LocalBon Master oder regionalen Varianten wie SchwarzwaldBonus können Arbeitgeber den 50 €-Vorteil rechtssicher, flexibel und motivierend nutzen.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, den steuerfreien Benefit professionell umzusetzen.

 

 

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FAQ – Häufige Fragen

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Was passiert, wenn ich die 50 €-Grenze überschreite?

Wird die Grenze auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig.

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Kann ich nicht genutzte Beträge in Folgemonate übertragen?

Nein, die Freigrenze gilt monatlich. Nicht genutzte Beträge verfallen.

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Sind Tankkarten oder Supermarktgutscheine noch erlaubt?

Ja, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen an Sachbezugskarten erfüllen und keine Barauszahlung zulassen.

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Wie prüft das Finanzamt die Einhaltung?

Über Lohnunterlagen und Zahlungsnachweise. Ein digitales System wie LocalBon Master dokumentiert alle Bewegungen automatisch.

Über den Autor:

John Großpietsch ist CEO von LocalBon und schreibt regelmäßig über moderne Gutscheinsysteme, Arbeitgebergutscheine und Sachbezugsmodelle im Unternehmenskontext. Sein Fokus liegt auf den technologischen Entwicklungen hinter Stadt- und Geschenkgutscheinen, Kundenkarten und digitalen Benefit-Lösungen. Mit besonderem Interesse analysiert er die Auswirkungen solcher Systeme auf den stationären Einzelhandel und beleuchtet Trends rund um die digitale Transformation von Innenstädten. Seine Beiträge richten sich an Entscheider in Stadtmarketing, Handel und HR – mit dem Ziel, praxisnahe Einblicke zu geben und digitale Entwicklungen verständlich einzuordnen.

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