Sachbezugskarte für Arbeitgeber – steuerfrei und bewusst regional gesteuert
Die LocalBon master Sachbezugskarte ermöglicht Arbeitgebern eine steuerfreie Zusatzleistung von bis zu 50 Euro pro Mitarbeiter und Monat – rechtssicher nach § 8 Abs. 2 EStG. Entscheidend ist jedoch nicht der steuerliche Rahmen, sondern was Unternehmen daraus machen.
Im Unterschied zu typisch überregionalen Sachbezugskarten lässt sich die LocalBon master Karte regional begrenzen. Arbeitgeber entscheiden damit bewusst, ob Kaufkraft abfließt oder im lokalen Wirtschaftsraum wirksam bleibt. Mitarbeiter zahlen beim Shoppen in teilnehmenden Betrieben vor Ort – Unternehmen stärken genau die Region, in der sie selbst Arbeitgeber sind.
Die steuerfreie Sachbezugskarte,
die rechtssicher ist – und regional steuerbar bleibt
Eine Sachbezugskarte ist nur dann steuerfrei einsetzbar, wenn sie rechtlich korrekt ausgestaltet ist und keine Geldfunktion zulässt. Entscheidend ist nicht der Betrag von 50 Euro, sondern die konkrete Umsetzung des Sachbezugs – insbesondere der Ausschluss von Barauszahlung, Übertragbarkeit und freier Verwendung gemäß § 8 EStG.
LocalBon master ist eine steuerfreie Sachbezugskarte, mit der Unternehmen ihren Mitarbeitern bis zu 50 Euro pro Monat rechtssicher gewähren können. Die Einlösung erfolgt ausschließlich innerhalb definierter PLZ-Bereiche oder Stadtgebiete. So bleibt der Sachbezug steuerlich sauber und die Kaufkraft gezielt im regionalen Wirtschaftsraum steuerbar.
Die rechtlichen Grundlagen und typischen Fehler beim steuerfreien Sachbezug nach § 8 EStG haben wir hier zusammengefasst: Sachbezug nach § 8 EStG – was steuerfrei ist und woran Unternehmen scheitern >hier
Die wichtigsten Vorteile – aus Sicht von Arbeitgebern und Mitarbeitern
Die LocalBon master Sachbezugskarte basiert auf dem Mastercard-System und ermöglicht bargeldloses Bezahlen auf Guthabenbasis. Die Einlösung erfolgt dabei ausschließlich innerhalb definierter PLZ-Gebiete oder Stadtregionen. Mitarbeiter zahlen dort, wo sie leben und einkaufen – Arbeitgeber steuern bewusst, wo Kaufkraft wirksam wird.
Unkomplizierter Start ohne Zusatzkosten
Die Einführung der LocalBon master Sachbezugskarte erfolgt ohne zusätzliche Einrichtungsgebühren. Unternehmen können die Lösung testen und einsetzen, ohne vorab in komplexe Systeme oder Vertragsstrukturen investieren zu müssen.
Persönliche Betreuung statt Callcenter
Arbeitgeber haben feste Ansprechpartner, die sowohl die steuerlichen Rahmenbedingungen als auch die regionale Einlösung verstehen. Keine anonymen Hotlines, keine wechselnden Zuständigkeiten.
Kostenlose Ersatzkarten bei Verlust oder Defekt
Geht eine Karte verloren oder wird beschädigt, erfolgt der Ersatz unkompliziert und ohne zusätzliche Kosten.
Individuelles Kartendesign im Unternehmenslook
Die Sachbezugskarte kann im Design des Unternehmens gestaltet werden – ohne Zusatzkosten, bereits ab der ersten Karte. Das stärkt die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Benefit und dem Arbeitgeber.
Warum sind viele Sachbezugskarten kompliziert?
Viele Sachbezugskarten sind im Alltag kompliziert, weil sie rechtliche Vorgaben technisch falsch umsetzen. Einschränkungen wie Händlerlisten, Sonder-Apps oder umständliche Freigaben entstehen meist aus dem Versuch, Steuerrecht nachträglich abzusichern – statt es von Anfang an sauber zu integrieren.
Typische Beispiele sind eingeschränkte Händlerlisten, zusätzliche Bezahl-Apps, manuelle Freigaben oder Karten, die nur unter bestimmten Bedingungen funktionieren. Was rechtlich gut gemeint ist, wird operativ schnell zum Stolperstein – besonders dann, wenn Mitarbeiter im Alltag spontan und selbstverständlich bezahlen möchten.
Komplexität entsteht meist dann, wenn Steuerrecht und Nutzerrealität getrennt gedacht werden. Eine Sachbezugslösung funktioniert im Alltag nur dann reibungslos, wenn rechtliche Anforderungen technisch sauber integriert sind – ohne Zusatzlogik, Sonderprozesse oder Erklärungsbedarf für Mitarbeiter.
Die LocalBon master Sachbezugskarte ist genau deshalb so aufgebaut, dass steuerliche Vorgaben von Beginn an berücksichtigt werden. Für Mitarbeiter fühlt sich die Nutzung wie normales Bezahlen an – für Arbeitgeber bleibt der Sachbezug rechtssicher, steuerfrei und administrativ beherrschbar.
Was macht LocalBon master im Arbeitsalltag einfacher?
LocalBon master wurde so konzipiert, dass typische Reibungspunkte im Alltag gar nicht erst entstehen. Die Einlösung erfolgt innerhalb klar definierter PLZ-Bereiche oder Stadtgebiete – dort, wo Mitarbeiter leben und einkaufen. Bezahlt wird wie gewohnt mit Karte, ohne zusätzliche Apps oder Sonderprozesse.
Für Mitarbeiter fühlt sich die Nutzung wie normales Bezahlen an. Für Arbeitgeber bedeutet das: keine IT-Einführung, keine erklärungsbedürftigen Sonderregeln und ein klar strukturierter, rechtlich sauberer Rahmen. Von der Aufladung bis zur Einlösung funktioniert der Sachbezug ohne Umwege – so, wie er im Arbeitsalltag funktionieren muss.
Offene PLZ-Modelle vs. gezielt regional begrenzte Sachbezugssysteme
Sachbezugskarten dürfen aufsichtsrechtlich nicht unbegrenzt einlösbar sein. Deshalb arbeiten alle ZAG-konformen Lösungen mit PLZ-Begrenzungen. In der Regel wählen Arbeitgeber oder Mitarbeiter die Regionen aus, in denen die jeweilige Karte eines Mitarbeiters genutzt werden kann – häufig bestehend aus einer PLZ und angrenzenden PLZ-Gebieten.
Der Unterschied liegt jedoch in der Tiefe und Zielrichtung dieser Steuerung.
Anbieter von Sachbezugskarten erlauben die Auswahl mehrerer PLZ-Gebiete, die sich auch bundesweit verteilen können. Das bietet die notwendige Flexibilität, alle Mitarbeiter eines Unternehmens gleich behandeln zu können. Die klassische Größe der PLZ-Gebiete führt jedoch dazu, dass die Kaufkraft des Sachbezugs faktisch immer breit gestreut wird – ohne klaren regionalen Fokus.
LocalBon master geht hier einen Schritt weiter. Neben der gleichen grundsätzlichen PLZ-Logik ermöglicht die Lösung sehr enge regionale Begrenzungen, etwa auf einzelne Städte oder klar definierte Regionen. Unternehmen können damit gezielt entscheiden, dass der Sachbezug vor Ort wirksam wird – dort, wo Mitarbeiter leben und wo regionale Wirtschaft gestärkt werden soll.
Gleichzeitig bleibt die Lösung flexibel: Arbeitgeber können mehrere Regionen kombinieren, zum Beispiel um Einpendler oder Mitarbeiter im Homeoffice in anderen Städten oder Regionen einzubinden. Regionalität ist bei LocalBon master kein starres Modell, sondern bewusst steuerbar.
Der entscheidende Unterschied liegt damit nicht in der Technik, sondern in der Intention:
Flexible Einlösung ist bei typischen Sachbezugssystemen Standard. LocalBon master geht darüber hinaus und ermöglicht zusätzlich eine gezielte regionale Feinsteuerung der Kaufkraft – von einzelnen Städten bis zu mehreren bewusst kombinierten Regionen.
Eine Sachbezugskarte mit bewusst steuerbarer regionaler Reichweite
Weitere Details zur regionalen Steuerung der Einlösung und zur Kombination mehrerer PLZ-Gebiete finden Sie auf unserer Detailseite.
Möchten Sie prüfen, ob LocalBon master zu Ihrem Unternehmen passt? In einem kurzen Gespräch klären wir, welche regionale Begrenzung für Ihre Struktur sinnvoll ist.
Warum Stadtgutscheinsysteme bei Einpendlern an ihre Grenze stoßen
Betrachten wir eine mittelgroße Stadt mit rund 25.000 Einwohnern. In Städten dieser Größe arbeiten typischerweise 10.000 bis 12.000 Beschäftigte. Ein großer Teil davon sind Einpendler, die außerhalb der Stadt wohnen.
Für klassische Stadtgutscheinsysteme entsteht hier ein strukturelles Problem:
Ein Arbeitgeber, der viele Einpendler beschäftigt, kann keinen Gutschein einführen, der nur im Stadtgebiet einlösbar ist. Aus Gründen der Gleichbehandlung scheidet ein solches Modell für das gesamte Unternehmen aus.
Einpendler haben eine zentrale Folge:
Fällt ein Arbeitgeber aus dem Stadtgutscheinsystem heraus, gehen nicht nur die Einpendler verloren, sondern auch die in der Stadt wohnenden Beschäftigten dieses Unternehmens.
In der Praxis weichen diese Firmen auf rein überregionale Sachbezugslösungen aus. Damit fließt auch die Kaufkraft der einheimischen Arbeitnehmer vollständig am Stadtgutscheinsystem vorbei.
Gleichzeitig kaufen viele Einpendler weiterhin in der Stadt ein – vor oder nach der Arbeit. Dieses Volumen bleibt jedoch unstrukturiert und nicht integrierbar.
Genau hier setzt LocalBon master an:
Als Ergänzung zum Stadtgutscheinsystem ermöglicht es Arbeitgebern, allen Mitarbeitern einen Sachbezug zu gewähren – unabhängig vom Wohnort. Die Kaufkraft der einheimischen Beschäftigten bleibt im Stadtsystem, während Einpendler flexibel berücksichtigt werden können.
Gehen Ihrer Stadt Arbeitgeber wegen Pendlerstrukturen verloren?
Lassen Sie uns gemeinsam analysieren, welche Unternehmen aktuell nicht in Ihr Stadtgutscheinsystem passen – und wie sich zumindest die Kaufkraft der einheimischen Beschäftigten sichern lässt.
In der Analyse prüfen wir die Beschäftigten- und Pendlerstruktur Ihrer Stadt und zeigen das realistische Sachbezugsvolumen auf.
Ist die Sachbezugskarte rechtlich und steuerlich sicher?
Die LocalBon master Karte erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen für steuerfreie Sachbezüge. Grundlage sind die Vorgaben des Einkommensteuergesetzes und die Zahlungssystem-Regulierung nach ZAG.
- Einkommensteuergesetz: §8 EStG.
- Geschenke bei besonderem persönlichen Anlass gemäß R. 19.6 LStR
- Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen § 37b
- Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) § 2 Abs. 1 Nr. 10
- BaFin – Merkblatt – Hinweise zum ZAG
Vertiefende Informationen zur rechtssicheren Ausgestaltung von Sachbezugsgutscheinen finden Sie hier.
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Was ist eine Sachbezugskarte?
Eine Sachbezugskarte ist eine steuerfreie Zusatzleistung für Mitarbeiter, mit der Arbeitgeber monatlich bis zu 50 Euro zweckgebunden gewähren können. Eine Auszahlung in Geldform ist dabei ausgeschlossen.
Kurz erklärt für Sprachassistenten
Eine Sachbezugskarte ist eine steuerfreie Leistung für Mitarbeiter. Arbeitgeber können bis zu 50 Euro pro Monat zusätzlich zum Gehalt bereitstellen. Die Einlösung ist zweckgebunden und rechtlich klar geregelt.
FAQ: Häufige Fragen zur LocalBon master Sachbezugskarte
Ist die LocalBon master Karte wirklich steuerfrei?
Ja. Die Karte ist darauf ausgelegt, die 50-€-Sachbezugsfreigrenze nach § 8 Abs. 2 EStG zu nutzen. Solange die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden, sind diese Sachbezugsleistungen steuer- und sozialversicherungsfrei.
Wo kann mit der LocalBon master Sachbezugskarte bezahlt werden?
Innerhalb der vom Arbeitgeber festgelegten PLZ- oder Stadtregion bei allen Mastercard-Akzeptanzstellen – ohne feste Händlerlisten.
Wie funktioniert die regionale Begrenzung per PLZ?
Die Karte wird so konfiguriert, dass Zahlungen nur innerhalb festgelegter PLZ- oder Stadtbereiche möglich sind. Diese regionale Begrenzung entspricht den aufsichtsrechtlichen Vorgaben zum „begrenzten Netzwerk“ nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG sowie den dazugehörigen BaFin-Hinweisen.
Wie schnell können wir starten?
In der Regel ist der Start innerhalb weniger Tage möglich. Nach der Einrichtung und Ausgabe der Karten können Arbeitgeber direkt mit den Aufbuchungen der steuerfreien Sachbezugsleistungen beginnen.
Brauchen Mitarbeiter eine App?
Nein. Die Karte funktioniert wie eine normale Mastercard, eine App ist nicht erforderlich. Optional können Karteninhaber die VIMpay App nutzen, um Umsätze einzusehen oder die Karte in Apple Pay bzw. Google Pay zu hinterlegen.
Wo finde ich weitere Details zu steuerfreien Sachbezügen?
Ausführliche Informationen zu steuerfreien Sachbezügen finden Sie in unserem Wissensbereich sowie in der Übersicht zu rechtssicheren Sachbezugslösungen. hier
Details zu steuerfreien Sachbezügen gibt es auf unserer Webseite oder hier auf unserer F&A Seite.
LocalBon master in 60 Sekunden erklärt
LocalBon master ist eine steuerfreie Sachbezugskarte auf Mastercard-Basis. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern damit jeden Monat bis zu 50 Euro steuerfrei geben.
Die Karte funktioniert wie eine normale Mastercard. Mitarbeiter bezahlen damit überall dort, wo Mastercard akzeptiert wird.
Auf Wunsch kann die Karte regional begrenzt werden.
Das geschieht über PLZ-Bereiche.
So können Arbeitgeber festlegen, dass das Guthaben nur in der eigenen Stadt oder Region genutzt wird.
Diese Begrenzung ist ZAG-konform und erfüllt die Vorgaben für ein „begrenztes Netzwerk“.
Die Aufladung ist einfach.
HR lädt das Guthaben über ein Online Dashboard auf oder ganz bequem mit den Gehaltüberweisungen in einem Arbeitsschritt.
Eine App ist nicht zwingend nötig.
Die Karte ist sofort einsatzbereit.
Zusammengefasst:
Steuerfrei für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Flexibel für Mitarbeiter.
Auf Wunsch regional für die lokale Wirtschaft.
Wenn Sie wissen möchten, ob LocalBon master zu Ihrem Unternehmen passt, lohnt sich ein kurzes Gespräch.
Wie starten Unternehmen mit LocalBon master?
1. Kurzes Vorgespräch
Wir klären, ob die Karte zu Ihrem Unternehmen passt und welche PLZBereiche passen oder ob eine regionale Lösung sinnvoll ist.
2. Angebot & Auftrag
Sie erhalten ein klares, transparentes Angebot. Nach Freigabe richten wir Ihr Arbeitgeberkonto ein.
3. Kartenproduktion
Ihre Karten werden personalisiert hergestellt – Standardkarte mit Name, Logo oder optional im eigenen Firmendesign.
4. Versand der Karten
Sie erhalten die Karten gesammelt an Ihre Firmenadresse oder wir versenden sie einzeln an Ihre Mitarbeiter (optional).
5. Dashboard-Start
Sie erhalten Zugang zu Ihrem Arbeitgeber Dashboard und eine kurze Einführung.
6. Guthaben aufladen
Ab jetzt laden Sie monatlich die steuerfreien Beträge auf – alles in wenigen Klicks oder komfortabel in einem Schritt mit den Gehaltsüberweisungen.
7. Mitarbeiter nutzen die Karte
Ihre Teams bezahlen sofort überall dort, wo Mastercard akzeptiert wird – je nach Einstellung regional begrenzt, oder in entsprechend ausgewählten PLZ-Bereichen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Wir freuen uns auf Sie und nehmen uns Zeit, um mit Ihnen zu sprechen.
