44 € Freigrenze
§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG
Steuer- und sozialabgabenfrei
Innerhalb der mtl. 44 € Freigrenze
Für regelmäßige oder sporadische Gehaltsextras. Wird häufig auch für Ideenmanagement, erweiterte Förderung gesundheitlicher Aktivitäten, u.v.m. eingesetzt.