44 € Freigrenze § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG Steuer- und sozialabgabenfrei Innerhalb der mtl. 44 € Freigrenze Für regelmäßige oder sporadische Gehaltsextras. Wird häufig auch für Ideenmanagement, erweiterte Förderung gesundheitlicher Aktivitäten, u.v.m. eingesetzt.
60 € pro Anlass steuerfrei R 19.6, Abs. 1 LStR Steuer- und sozialabgabenfrei Bis zu 60 € bei persönlichen Anlässen Zu den vom Finanzamt festgelegten Anlässen zählen Geburtstage, Jubiläen, Hochzeiten, Geburten u.v.m.
30% bis 10.000 € pro Jahr und Mitarbeiter § 37b EStG Pauschlierung der Einkommensteuer Zusätzlich zur vereinbarten Leistung Wird meist für besondere Prämien für Verkaufserfolge oder im Rahmen von Ideenmanagement oder zu besonderen Anlässen wie Weihnachten, Jubiläen u.v.m. verwendet.
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